Der BAföG-Bescheid ist da, und oft gibt es lange Gesichter, denn der dort ausgewiesene Betrag deckt sich nicht mit dem, was erwartet wurde. Jeder Bescheid sollte nachgerechnet werden, und und im Zweifel sollte Widerspruch eingelegt und eine Nachzahlung des BAföGs beantragt werden. Das ist auch ohne Anwalt kein Problem.
- 14.01.2011 Roswitha Gladel
Was Sie benötigen
Hierbei könnten Sie Hilfe brauchen
- Information
- BAföG-Rechner aus dem Netz
- Rat von einem Fachmann
- Schreibutensilien
- Geduld
So prüfen Sie den BAföG-Bescheid nach
- Im Netz gibt es viele Rechner, mit denen das zu erwartende BAföG leicht ausgerechnet werden kann. Spätestens, wenn der Bescheid da ist, sollte mit einem dieser Programme nachgerechnet werden, ob dieser korrekt ist. Viele Bescheide von Behörden sind fehlerhaft, nicht nur die für das BAföG, und eventuell gibt es eine Nachzahlung.
- Prüfen Sie nach, ob alle eingereichten Unterlagen berücksichtigt worden sind und ob die Einkünfte korrekt erfasst worden sind. Manchmal wurde einfach nur etwas vergessen oder fehlerhaft übertragen.
- Nach dem Gesetz sind die BAföG-Ämter zur Beratung verpflichtet. Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel haben, suchen Sie die Behörde auf und fragen nach. An den Hochschulen gibt es Beratungseinrichtungen der Studierendenvertretungen, auch dort erhalten Sie kostenlosen Rat. Ein Anwalt kostet zwar Geld, aber in komplizierten Fällen ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, der sich im Ausbildungsförderungsrecht auskennt, nötig, um eine BAföG-Nachzahlung zu erwirken
Wenn der Bescheid einen Fehler aufweist - Nachzahlung
- Wie auf jedem behördlichen Bescheid steht auch auf dem BAföG-Bescheid eine Widerspruchsbelehrung; dieser können Sie die Frist entnehmen, bis zu der ein Widerspruch eingelegt werden muss und auch an welche Stelle dieser zu richten ist. Ein Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie einen Beleg über die Einreichung des Widerspruchs bekommen, zum Beispiel Einschreibebeleg bei der Post oder eine Bestätigung über die Niederschrift, wenn Sie eine BAföG-Nachzahlung fordern.
- Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist begründet werden. Häufig müssen gleichzeitig weitere Belege eingereicht werden oder, wenn Belege bei der Berechnung vergessen worden sind, diese erneut eingereicht werden.
- Nachdem die Behörde alle Belege hat, überprüft Sie den BAföG-Bescheid und stellt einen sogenannten Widerspruchsbescheid aus. Diesem können Sie entnehmen, ob Ihre Einwände berücksichtigt worden sind. Wurde der Bescheid nicht revidiert, können Sie Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
- Eine Klage beim Verwaltungsgericht ist gerichtskostenfrei. Wenn Sie kein Geld für anwaltliche Beratung haben, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.