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GEZ-Befreiung für Schüler - so funktioniert's

Schüler zahlen meist keine GEZ-Gebühren.
Schüler zahlen meist keine GEZ-Gebühren. © Daniel Labs / Pixelio
Auch Schüler müssen ihre Rundfunkgeräte bei der GEZ anmelden und Gebühren bezahlen. Bei Bezug von BAföG oder anderen Leistungen zur Ausbildungsförderung können sie jedoch eine Befreiung beantragen.

Was Sie benötigen:

  • Antragsformular
  • Bescheid über Ausbildungsförderung

GEZ-Gebühren für Schüler

Bei Schülern unterscheidet die GEZ zwischen solchen, die noch im Haushalt der Eltern leben und den Schülern mit einem eigenen Haushalt.

  • Wenn Sie während Ihrer Ausbildung an einer Schule bei Ihren Eltern wohnen, brauchen Sie Ihre Fernseh- und Rundfunkgeräte in der Regel nicht anzumelden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Ihre Eltern bereits Geräte angemeldet haben und dass Ihr Einkommen, soweit Sie eines haben, unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige liegt. Den aktuellen Regelsatz finden Sie bei der GEZ unter Punkt 7 "Rundfunkgeräte von Studenten, Schülern und Auszubildenden".
  • Haben Sie einen eigenen Haushalt, müssen Sie Ihre Rundfunkgeräte anmelden und Gebühren zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei Ihrer Wohnung um einen Erst- oder Zweitwohnsitz handelt.
  • Unter bestimmten Bedingungen können Sie aber eine Befreiung von den Gebühren beantragen. Als Schüler wird das am ehesten der Fall sein, wenn Sie eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bekommen. Hierzu gehören das BAföG, die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld.

So beantragen Sie eine Befreiung

  • Das Antragsformular für eine Befreiung finden Sie auf der Internetseite der GEZ. Dort können Sie es online ausfüllen und danach ausdrucken, um es zu unterschreiben. In Papierform bekommen Sie das Formular in jedem Rathaus.
  • Zusammen mit Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie eine der oben genannten Leistungen beziehen. Hierzu können Sie entweder das Original mit Ihrem Antrag einschicken oder Sie lassen sich eine Kopie beglaubigen. Wenn Sie ein Original einschicken, empfiehlt die GEZ, dieses mit dem Wort "Original" zu kennzeichnen, damit es nicht aus Versehen vernichtet wird.
  • Diese Unterlagen schicken Sie an die GEZ, 50656 Köln. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, schicken Sie den Brief per Einschreiben, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig abgeschickt haben.
  • Denken Sie daran, dass die Befreiung erst ab dem Monat nach der Antragstellung gilt. Stellen Sie den Antrag also früh genug.
  • Falls Sie Ihren BAföG-Bescheid noch nicht erhalten haben, sollten Sie einen vorsorglichen Antrag stellen und die Bescheinigung später nachreichen, damit Sie nicht für die Zeit, bis Sie Ihren Bescheid erhalten haben, Gebühren zahlen müssen.
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