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BAB und BAföG gleichzeitig beantragen - so geht's richtig

Anträge müssen sorgfältig ausgefüllt werden.
Anträge müssen sorgfältig ausgefüllt werden.
Die Aufnahme einer Ausbildung erfordert finanzielle Ressourcen. Ausbildungsgänge können durch die Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe oder Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz unterstützt werden. Man kann BAB und BAföG gleichzeitig beantragen, jedoch ist es sinnvoll, sich im Vorfeld zu informieren, welche Leistung für die geplante Ausbildung infrage kommt.

Wann und wie beantragen Sie BAföG oder BAB?

  • 1. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    Die Berufsausbildungsbeihilfe wird für eine erste betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung gewährt, bei dem ein Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erworben werden soll. Es handelt sich hierbei um das sogenannte Duale Ausbildungssystem. Weiterhin sind berufsvorbereitende Maßnahmen der Agenturen für Arbeit oder Jobcenter förderfähig.
    Schulische Ausbildungen sind von BAB ausgenommen.
  • Berufsausbildungsbeihilfe wird bei der Agentur für Arbeit beantragt, in deren Geltungsbereich der Azubi wohnt. Wer bereits eine Kundennummer besitzt, für den genügt ein Anruf bei der Hotline.
    BAB ist nicht zurückzuzahlen, sofern sie zu Recht bezogen worden ist. Unter bestimmten Umständen ist eine Zweitausbildung förderbar. Beratung ist bei den Berufsberatern der Agenturen für Arbeit erhältlich.
  • 2. Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    Wie oben bereits genannt, ist es selten sinnvoll, BAB und BAföG gleichzeitig zu beantragen, da diese Leistungen nicht kombinierbar sind und von der Art der Ausbildung abhängen. BAföG fördert schulische Ausbildungen sowie den Erwerb von Schulabschlüssen auf dem Zweiten Bildungsweg und die Aufnahme eines Studiums. Nicht jedes BAföG ist rückzahlungspflichtig und auch wenn BAföG als Darlehen gewährt wird, gibt es diverse Möglichkeiten, die Rückzahlungsverpflichtung stark zu drücken. Eine mögliche Rückzahlung sollte daher nicht davon abhalten, den Wunschberuf zu ergreifen.
  • BAföG wird bei den Ämtern für Ausbildungsförderung beziehungsweise dem Studentenwerk beantragt. Genaue Auskünfte kann in der Regel die besuchte Schule oder die Universität erteilen.

Gemeinsamkeiten von BAföG und BAB

  • Wie bei vielen staatlichen Leistungen wird auch hier unter Anrechnung von Freibeträgen erst das eigene Einkommen beziehungsweise das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Eltern oder Ehegatten herangezogen. Beide Leistungen sollten zudem innerhalb des ersten Ausbildungsmonats beantragt werden, um in den Genuss einer Förderung von Anfang an zu kommen.
    Die Förderung ist teilweise beschränkt auf Auszubildende und Schüler, die außerhalb der Wohnung ihrer Eltern leben müssen, da ansonsten keine Ausbildungsaufnahme möglich wäre. Ausnahmen gibt es für volljährige Azubis und Schüler, sowie diejenigen, die einen (Ex-)Ehepartner oder Kind haben.
  • BAB und BAföG gleichzeitig zu beantragen empfiehlt sich insbesondere für diejenigen, die eine Ausbildung als Altenpfleger anstreben, da dies sowohl betrieblich als auch schulisch möglich und schwer voneinander zu unterscheiden ist.
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