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Darf man ein Sparbuch bei Sozialhilfe haben? - Das sollten Sie bei Bezug wissen

Geld zur Seite legen geht doch.
Geld zur Seite legen geht doch.
Gibt es ein Sparbuch bei Sozialhilfe? Im Allgemeinen könnte man annehmen, dass Sie kein Sparbuch haben dürfen, wenn Sie Sozialhilfe beziehen. Wie gesagt - im Allgemeinen.

Ist ein Sparbuch bei Sozialhilfe erlaubt?

  • Auf diese Frage müsste eigentlich ein klares Nein folgen, denn wer Geld von der Gemeinschaft der Steuerzahler bezieht, darf nicht gleichzeitig große Mengen an Geld - entweder auf einem Sparbuch, Festgeld- oder Tagesgeldkonto - haben.
  • Andererseits müsste den Empfängern von HartzIV, denn die eigentliche Sozialhilfe gibt es ja nicht mehr, auch erlaubt werden, bis zu einem bestimmten Betrag Geld auf einem Sparbuch haben, um eine spätere Beerdigung überwiegend aus eigenen Mitteln bezahlen zu können.

HartzIV oder Grundsicherung?

  • Hier hat der Gesetzgeber klare Fronten geschaffen, denn er kann beispielsweise von niemandem, der womöglich nicht durch eigene Schuld in das Arbeitslosengeld 2, auch HartzIV genannt, gerutscht ist, verlangen, an das Sparbuch seines Kindes gehen zu müssen und alles Geld erst aufbrauchen zu müssen, bevor es Geld vom Staat gibt.
  • Vermögen in Form eines Sparbuchs ist bis zu einem Betrag von 3.100,- Euro, höchstens jedoch 9.750,- Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person erlaubt. Diese Ersparnisse stehen nur der betreffenden Person zur Verfügung. In besonderen Verdachtsmomenten kann und darf die ARGE die Sparbücher jeder Person auch kontrollieren, wenn ein Verdacht besteht, dass Ersparnisse einer einzelnen Person für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ausgegeben worden sind.
  • Des Weiteren dürfen Sie für jedes in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebende Kind ein eigenes Sparbuch anlegen, auf das nur das Kind ab dem 18. Lebensjahr Zugriff hat. Somit ist gesichert, dass dieses gesparte Geld auch tatsächlich für das Kind ist. Der Höchstbetrag für jedes Kind beträgt ebenfalls 3.100,- Euro, jedoch maximal 9.750,- Euro
  • Beziehen Sie allerdings kein ALG 2 mehr und erhalten vom Staat, da Ihre Rente zu gering ist, zusätzlich Sozialhilfe in Form von Grundsicherung, so dürfen Sie maximal 3.500,- Euro auf einem Sparbuch haben, welches gesperrt ist und nur für Ihre spätere Bestattung genutzt werden darf.
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