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Beratungsschein beim Amtsgericht - so erhalten Sie kostenlose Rechtshilfe

Mithilfe eines Beratungsscheins finden auch finanziell Schwache Rechtsrat.
Mithilfe eines Beratungsscheins finden auch finanziell Schwache Rechtsrat.
In der Regel wendet sich jeder, der Rechtsfragen hat, an einen Rechtsanwalt. Leider ist der Besuch des Juristen nicht immer erschwinglich, sodass sich oft die Frage der Finanzierbarkeit stellt. Für besonders hilfsbedürftige Mitbürger bietet der deutsche Staat den Beratungsschein an. Dieser ist beim Amtsgericht zu beantragen und garantiert, dass auch mittellose Bürger die Durchsetzbarkeit ihrer rechtlichen Interessen von einem Juristen prüfen lassen können.

Wofür es den Beratungsschein gibt

  • Eine der Maximen der Bundesrepublik Deutschland ist die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Damit meint der Gesetzgeber, dass jeder Staatsbürger die Möglichkeit haben soll, seine Interessen mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, oder sich aber zu diesem Zweck von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
  • Oftmals stehen diesem Wunsch finanzielle Interessen entgegen, denn nicht jeder kann sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts auch leisten. Hier greift die Beratungshilfe. Sie ist das Instrument des Staates zur Finanzierung juristischer Beratung von mittellosen Rechtssuchenden.
  • Der Beratungsschein wird nach Prüfung der Einkommensverhältnisse des Rechtssuchenden durch das zuständige Amtsgericht ausgestellt. Mit seiner Vorlage setzt der rechtssuchende Bürger seinen Rechtsanwalt darüber in Kenntnis, dass die in dieser Angelegenheit anfallenden Rechtsanwaltsgebühren von der Staatskasse übernommen werden und mit dieser abzurechnen sind. Eine Liquidation gegenüber dem Mandanten direkt findet dann nicht mehr statt.

Der Gang zum Amtsgericht

  • Für die Ausstellung des Beratungsscheins ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Rechtssuchende wohnt. Es empfiehlt sich, bei einem dortigen Vorsprechen Einkommensnachweise, gegebenenfalls Nachweise über den Bezug von staatlichen Hilfen, den Personalausweis sowie Unterlagen zur Rechtsfrage mitzubringen. In der Regel wird der Beratungsschein unkompliziert und schnell ausgestellt.
  • Hat man den Beratungsschein dann in Händen, führt der nächste Weg zum Rechtsanwalt. Um Irritationen zu vermeiden, sollten Sie den Rechtsanwalt gleich zu Beginn des Gespräches darüber aufklären, dass die Angelegenheit gegenüber der Staatskasse abzurechnen ist. Es ist auch möglich, ohne Beratungsschein zuerst den Rechtsanwalt aufzusuchen. Allerdings wird man von diesem in den meisten Fällen keine rechtlichen Erläuterungen erhalten, sondern erst einmal aufgefordert werden, den Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen.
  • Einige Kanzleien bieten den Mandanten auch den Service an, für diese das Ausfüllen und Einreichen des Beratungshilfeantrags zu übernehmen. Hierfür wird in Einzelfällen eine Gebühr von zehn Euro berechnet. Zu dieser Dienstleistung sind die Kanzleien jedoch nicht verpflichtet.
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