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Heizkostenzuschuss bei Hartz 4 - so beantragen Sie ihn

Kümmern Sie sich um einen Zuschuss.
Kümmern Sie sich um einen Zuschuss.
Harte Winter und gestiegene Nebenkosten können zu deftigen Nachzahlungen führen. Wenn dies der Fall ist, bietet es sich an, als Empfänger von Hartz 4 einen Heizkostenzuschuss zu beantragen. Ein formloser Antrag genügt, es sollte aber in jedem Fall genauestens auf die Nachvollziehbarkeit der Begründung geachtet werden. Wichtige Nachweise über den Verbrauch müssen mit eingereicht werden.

Was Sie benötigen:

  • Antrag
  • Heizkostenabrechnung

Heizkostenzuschuss für Hartz 4 – eine Pflicht der ARGE

  • Einen Heizkostenzuschuss für Hartz 4 zu beantragen ist immer notwendig, wenn Nachzahlungen durch den Energieanbieter anstehen oder, sofern Sie beispielsweise Heizöl brauchen, mehr Heizmaterialien eingekauft werden müssen als gewöhnlich. Mit dem Heizkostenzuschuss verhindern Sie, dass der Energieanbieter die Leistungen einstellt. Häufig ist ein harter Winter Schuld an anstehenden Nachzahlungen, manchmal auch ein Preisanstieg des Anbieters. In jedem Fall ist die ARGE bei einer nachvollziehbaren Notwendigkeit der zusätzlichen Kosten dazu verpflichtet, einen Heizkostenzuschuss für Hartz 4-Empfänger zu gewähren. Anders als häufig behauptet haben die staatlichen Kürzungen des Heizkostenzuschusses bisher nur Wohngeldempfänger betroffen.
  • Je nachdem, ob es sich um eine Nachzahlung handelt oder ein Vorschuss notwendig ist, müssen Sie Ihren Antrag auf den Heizkostenzuschuss zum Hartz 4 formulieren. Da die ARGE zum Vergleich den lokalen Heizspiegel heranzieht, sind eine nachvollziehbare Begründung und eine vollständige Bereitstellung aller Unterlagen unumgänglich.

Heizkostenzuschuss für Hartz 4 – der Antrag

  1. Der Antrag auf einen Heizkostenzuschuss zum Hartz 4 kann formlos bei der ARGE eingereicht werden. Das heißt, ein von Ihnen angefertigtes Schreiben und die zusätzlichen Unterlagen über den Verbrauch und die notwendige Nachzahlung genügen. Bringen Sie Ihren Antrag in jedem Fall schriftlich und, wenn möglich, persönlich ein, um die Dringlichkeit darzulegen und eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch den Leistungsbeauftragten zu gewährleisten.
  2. Im Schreiben müssen Name, Adresse und natürlich die individuelle Nummer der Bedarfsgemeinschaft angegeben werden. Zudem muss verständlich formuliert werden, dass Sie hiermit um einen Heizkostenzuschuss bitten. Begründen Sie Ihre Situation sachlich und nachvollziehbar. Geben Sie wichtige Zahlen an, den genauen Grund für den Zu- oder Vorschuss und schließen Sie das Schreiben mit Datum und Unterschrift ab. Unbedingt zum Antrag hinzuzufügen sind die entsprechenden Kopien der Heiz- oder Nebenkostenabrechnung. Hierbei muss auf Vollständigkeit geachtet werden.
  3. Bei solch wichtigen Anträgen gilt immer, eine große Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Unterlagen walten zu lassen und die Gründe für den Heizkostenzuschuss zum Hartz 4 für den Leistungsbeauftragten nachvollziehbar zu machen. Die Beweispflicht liegt in diesem Fall gewissermaßen bei Ihnen und eine schnelle Bearbeitung wird so im Zweifelsfalle gefördert.
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