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Kindergeldantrag ab 18 - so stellen Sie diesen korrekt

Der Kindergeldantrag ab 18 ist auch wieder ein auszufüllendes Formular.
Der Kindergeldantrag ab 18 ist auch wieder ein auszufüllendes Formular.
Wenn sich Ihr mittlerweile volljähriges Kind in einer Ausbildung befindet oder noch die Schulbank drückt, haben Sie auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Allerdings müssen Sie ab 18 einen Kindergeldantrag stellen, um diese Leistung zu erhalten.

Voraussetzungen für eine Kindergeldzahlung ab 18

Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr wird die Zahlung des Kindergeldes zunächst automatisch eingestellt, da der Anspruch entfällt. Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen, unter welchen Sie dieses Kindergeld auch weiterhin beziehen können.

  • Ab 18 hat Ihr Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich noch in schulischer Ausbildung befindet, um einen Abschluss zu erlangen.
  • Befindet es sich bereits in einer Berufsausbildung, ist die Fortzahlung ebenfalls legitim.
  • Während eines Studiums mit dem Ziel, einen Beruf zu erfassen, erhalten Sie diese Leistung der Familienkasse auch.
  • Die Übergangszeiten zwischen Schule und Ausbildung oder Studium werden für über 18-Jährige mitberechnet, allerdings längstens für 4 Monate.
  • Absolviert Ihr Kind ein Freiwilliges Soziales Jahr, können Sie ebenfalls mit einer Fortzahlung des Kindergeldes rechnen.
  • Bei bestehender Arbeitslosigkeit sind Sie bzw. Ihr Kind dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass alle Bemühungen, einen Beruf oder einen Ausbildungsplatz zu finden, erfolglos waren, um die Leistung weiterhin zu bekommen.

Allerdings müssen Sie in jedem Fall einen Kindergeldantrag stellen, denn ohne diesen erhalten Sie auch nicht diese Leistung, denn für Kinder ab 18 wird die Leistung automatisch eingestellt. Sie sind in der Pflicht, den Anspruch nachzuweisen.

So stellen Sie den Kindergeldantrag

Die Familienkasse wird Sie in der Regel vor dem 18. Geburtstag Ihres Kindes anschreiben und Ihnen mitteilen, dass die Auszahlung des Kindergeldes mit dem Monat endet, in welchem es 18 Jahre alt wird. Hierauf müssen Sie nun reagieren.

  • Schreiben Sie zunächst die zuständige Familiekasse unter Angabe der Kindergeldnummer an und teilen mit, aus welchem der oben genannten Gründe Sie einen weiteren Anspruch auf Kindergeld haben.
  • Somit haben Sie sich zunächst schon einmal die Weiterzahlung für die folgenden 4 Übergangsmonate gesichert. Allerdings müssen Sie zügig einen Folgeantrag stellen.
  • Die Familienkasse wird umgehend antworten und Ihnen alle benötigten Informationen auflisten, die Sie dem Kindergeldantrag für die Fortzahlung ab 18 beifügen müssen. Diese sind beispielsweise eine Schulbescheinigung, der Ausbildungsvertrag, die Immatrikulationsbescheinigung der Universität oder der Nachweis über eine bestehende Arbeitslosigkeit.
  • Zusätzlich müssen Sie eine Erklärung zu den Einkünften und Bezügen Ihres Kindes ausfüllen. Die Vorlage bekommen Sie von der Familienkasse zugeschickt. Sie müssen das Einkommen Ihres Kindes lückenlos nachweisen. Sollte Ihr Kind kein Einkommen haben, müssen Sie auch dies angeben.
  • Reichen Sie diese Unterlagen komplett mit dem Kindergeldantrag ein, um eine Weiterbewilligung zu erlangen.
  • In manchen Fällen benötigt die Familienkasse noch weitere Nachweise beispielsweise über die Werbungskosten. Sie werden in diesem Fall Post von der Kasse bekommen mit der Bitte, das beigefügte Formular auszufüllen und zurückzuschicken. Wenn Sie die gesetzten Fristen einhalten, wird Ihnen das Kindergeld ohne Unterbrechung weiter ausbezahlt.

Sie haben auch die Möglichkeit, von sich aus alle Veränderungen der Familienkasse mitzuteilen. Sie können sich ein entsprechendes Formular auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit downloaden und ausdrucken. Dieses müssen Sie ausfüllen und alle benötigten Nachweise beifügen. Auch dann erhalten Sie auch ab 18 das Kindergeld weiterhin.

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