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Weihnachtsbeihilfe - Wissenswertes über diese Einmalleistung des Arbeitsamtes

Weihnachtsbeihilfe erhält nicht jeder.
Weihnachtsbeihilfe erhält nicht jeder.
Da Weihnachten jedes Jahr vor der Tür steht, und die Bezieher von Arbeitslosengeld sich ärgern, warum sie als Arbeitslose oder Empfänger von Hartz IV keine Weihnachtsbeihilfe erhalten, während Sozialhilfeempfänger und Personen mit Grundsicherung diese bekommen, entsteht jedes Jahr dieser Streit.

Warum es Weihnachtsbeihilfe gibt

  • Als das ALG II, auch Hartz IV genannt, noch gar nicht geplant war, gab es für alle Leute, welche kein Arbeitslosengeld mehr bezogen, Beihilfen in Form von Sozialhilfe. Aber auch alle die Personen, welche bislang noch keine Arbeit hatten, bekamen ebenfalls diese Sozialhilfe. Des Weiteren bekamen damals die arbeitslosen Sozialhilfeempfänger zudem noch Bekleidungsgeld und Anfang Dezember eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 50,- DM.
  • Dies ist leider schon einige Jahre her, und heute wird die Weihnachtsbeihilfe nur noch an die Personen gezahlt, welche Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Alle Arbeitslosen mit der Beihilfe Hartz IV erhalten hingegen keine Weihnachtsbeihilfe. Das bedeutet seit Jahren immer wieder Widersprüche und Ablehnungen gegen die erhaltenen Bescheide und erhebliche Unstimmigkeiten zwischen den Leuten mit Grundsicherung und Sozialhilfe auf der einen und den Beziehern des ALG II auf der anderen Seite, wobei es glücklicherweise noch zu keiner Handgreiflichkeit gekommen ist.

Weihnachtsbeihilfe nicht für alle

  • Daher gibt es regelmäßig zur Weihnachtszeit Streitereien zwischen den Beziehern von Grundsicherung und den Hartz-IV-Empfängern. Mittlerweile wurde zwar das Bekleidungsgeld für Sozialhilfeempfänger abgeschafft, doch die Forderungen der Bezieher des ALG II nach Gleichheit bei der Weihnachtsbeihilfe wurde bislang nicht erfüllt.
  • Bereits im Jahre 2003 wurde seitens der Regierung verfügt, dass die bisherige Weihnachtsbeihilfe aus der Sozialhilfe bei den Beziehern des ALG II ersatzlos gestrichen wurde, da dies bei der Berechnung des Regelsatzes bereits enthalten ist. Jeder Bezieher von Hartz IV könne sich jeden Monat einige Euro auf die Seite legen und habe am Ende des Jahres auch sein eigenes Weihnachtsgeld. Aus diesem Grunde sei das Weihnachtsgeld mit in die Regelleistung einbezogen. Eine zusätzliche Zahlung des Weihnachtsgeldes sei zudem von der Regierung nicht finanzierbar.
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