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GdB 30 und Steuervorteile - Infos für Schwerbehinderte

Behinderte erhalten Steuervorteile.
Behinderte erhalten Steuervorteile.
Bei einem Grad der Behinderung wurde eine Beeinträchtigung des täglichen Lebens festgestellt. Damit die Nachteile für Betroffene ausgeglichen werden, gibt es unterschiedliche Hilfen.

Der GdB - Die Festsetzung

Um den Status einer festgestellten Behinderung zu erreichen, muss eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, die sich auf das tägliche Leben auswirkt. Festgestellt wird dies durch das Versorgungsamt aufgrund von ärztlichen Attesten.

Beim GdB handelt es sich um eine Punktebewertung der Erkrankungen. Je höher die Bewertung, umso umfangreicher die Beeinträchtigungen. Ein GdB von 30 stellt keine Schwerbehinderung dar. Sie können jedoch die Gleichstellung des Schwerbehindertenstatus beantragen.

Steuervorteile beim GdB 30

Wenn Sie mit einem GdB von 30 einen Steuervorteil erhalten wollen, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie erhalten laufende Bezüge aus der Beschädigtenversorgung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder Unfallruhegeld.
  • Sie sind durch Ihre Behinderung in Ihrer Beweglichkeit dauerhaft beschränkt.
  • Ihre Behinderung beruht auf einer typischen Berufskrankheit.

Beim Steuervorteil handelt es sich um die sogenannten Behinderten-Pauschbeträge. Diese werden immer als Jahresbeträge gewährt und wurden seit 1975 nicht erhöht. Sie können Pauschbeträge nur ansetzen, wenn Sie Einkommen beziehen und deshalb eine Steuererklärung erstellen.

Einen Behinderten-Pauschbetrag gibt es für einen GdB unter 25 nicht. Beim GdB 30 erhalten Sie einen jährlichen Pauschbetrag von 310 €, der Ihrer Steuerschuld angerechnet wird

Vorteile einer Gleichstellung

Ab GdB 30 ist eine Gleichstellung möglich. Wenn Sie angestellt oder auf Jobsuche sind, dann können Sie eine Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Mit einer Gleichstellung sind drei Vorteile verbunden.

Besonderer Kündigungsschutz: Möchte Ihr Arbeitgeber Sie ohne Gründe im persönlichen Bereich kündigen, muss das Integrationsamt angehört werden. Diese Behörde wird sich dafür einsetzen, dass Sie den Arbeitsplatz behalten.

Ausstattung des Arbeitsplatzes: Um eine Arbeit trotz GdB 30 zu ermöglichen, kann das Integrationsamt Anschaffungen finanzieren. Wenn Sie ein bestimmtes Computerprogramm benötigen oder ein besonderes Werkzeug, übernimmt das Integrationsamt die Kosten. Auch ein Integrationsfachdienst kann eingeschaltet werden.

Lohnkostenzuschuss: Der Lohnkostenzuschuss soll Arbeitgebern als Anreiz dienen, Sie zu beschäftigen. Durch eine Gleichstellung können Sie auch, wenn Sie länger arbeitslos sind, einen Teil Ihres Lohns unter bestimmten Voraussetzung von Ihrem Arbeitsvermittler erhalten.

helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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