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Anlage UH3 richtig ausfüllen - so gelingt's

Wer kommt für Ihren Lebensunterhalt auf?
Wer kommt für Ihren Lebensunterhalt auf?
Die Anlage UH3 ist ein Bestandteil eines Antrages auf Leistungen zu der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß dem SGB II. Wie Sie diese Anlage richtig ausfüllen und die nötigen Angaben dazu machen, um zu Ihren Ansprüchen zu kommen, lesen Sie hier.

Die Anlage UH3 bei Unterhaltsansprüchen gegenüber Dritten ausfüllen

  • Die sogenannte Anlage UH3 müssen Sie dann ausfüllen, wenn Sie Unterhaltsansprüche gegenüber dritten Personen haben, mit den Sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Diese Anlage ist immer Bestandteil eines Antrages auf Leistungen, die Ihren Lebensunterhalt gemäß SGB II sichern sollen."
  • Wenn Sie also einen Antrag auf finanzielle Unterstützung vom Staat stellen, dann will sich dieser mit Ihren Angaben in der Anlage UH3 zuerst versichern, ob nicht noch andere Personen für Sie unterhaltspflichtig sind. Denn erst wenn es hier keine anderen Personen gibt, haben Sie Anspruch auf eine staatliche finanzielle Unterstützung.  

Wer ist eine dritte Person?

  • Dritte Personen, die also nicht mit Ihnen im Haushalt zusammenwohnen, können also gegebenenfalls unterhaltspflichtig sein. Zu dieser Personengruppe gehört beispielsweise ein geschiedener oder getrennt lebender Ehegatte von Ihnen.
  • Außerdem könnte auch der Vater Ihres nicht ehelichen Kindes - falls vorhanden - zur Zahlung eines Unterhaltes herangezogen werden.
  • Zu der unterhaltspflichtigen Gruppe gehören ebenso Ihre Eltern. Und zwar dann, wenn Sie Ihr 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben und noch in der Ausbildung sind. Hier müssen Ihre Eltern Sie - auch wenn Sie nicht mehr zu Hause wohnen - finanziell unterstützen.
  • Wenn Sie selber aber schon erwachsene Kinder haben, die über ein eigenes Vermögen oder ein gewisses Einkommen verfügen, dann haben Sie hier auch Unterhaltsansprüche und müssen dies in der Anlage UH3 angeben. 
  • Sie sind verpflichtet, hier eine Unterhaltspflicht gegenüber Dritten nachzuweisen. Dafür legen Sie der Anlage beispielsweise einen vorhandenen Unterhaltstitel in Form eines Ehescheidungs- oder Vaterschaftsurteils bei. Andere Nachweise könnten auch ein Vergleich oder eine schriftliche Vereinbarung sein, aus denen Ihr Unterhaltsanspruch hervorgeht. Die Behörde legt diese Schriftstücke aber nicht zur Akte. Hier wird lediglich vermerkt, dass ein Nachweis vorgelegt wurde. 
  • Sie müssen diese Anlage UH3 also gewissenhaft in Druckbuchstaben ausfüllen. Dabei lassen Sie die grau unterlegten Felder frei. Beachten Sie dabei auch die beigefügten Ausfüllhinweise des Formulars.
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