Alle Kategorien
Suche

Wohngeldtabelle - Wissenswertes

Wohngeld ist für viele Menschen eine große Hilfe.
Wohngeld ist für viele Menschen eine große Hilfe.
Wer nicht mit einer komplizierten Formel den eigenen Wohngeldanspruch berechnen will, kann auf eine Wohngeldtabelle zurückgreifen. In einer solchen Tabelle lässt sich meist relativ schnell ablesen, ob - je nach eigenem Einkommen und Höhe der Miete überhaupt - ein Wohngeldanspruch besteht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass viele Tabellen nur Beträge angeben, die sich auf eine bestimmte Mietenstufe beziehen.

Im Internet kursieren unterschiedliche Wohngeldtabellen, die meist jedoch einen gemeinsamen Zweck verfolgen: in vereinfachter Weise darzustellen, bis zu welcher Einkommenshöhe bei welcher Haushaltsgröße und Miete überhaupt ein Wohngeldanspruch besteht. Eine solche Tabelle kann allerdings nur einen ersten Anhaltspunkt für den Wohngeldanspruch darstellen, die genaue Berechnung ersetzt sie in keinem Fall.

Eine Wohngeldtabelle richtig nutzen

  • Sehr nützlich sind die differenziert dargestellten Wohngeldtabellen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Zu beachten ist jedoch, dass bei den Werten der einzelnen Tabellen, die das zu zahlende Wohngeld abhängig von Miethöhe und Haushaltseinkommen darstellen, die jeweiligen Mietenstufen noch nicht berücksichtigt sind.
  • Zusätzlich müssen Sie daher die Mietenstufe Ihrer jeweiligen Gemeinde heranziehen, um erkennen zu können, ob die Höhe Ihrer Miete überhaupt vollständig berücksichtigt werden kann. In einer Gemeinde mit der Mietenstufe V - hierunter fällt beispielsweise Bonn - wird für einen Zweipersonenhaushalt höchstens eine Miete von 468 Euro berücksichtigt. Sie können zwar teurer wohnen, allerdings wird die über diesen Betrag hinausgehende Miete dann nicht mehr für die Wohngeldzahlung berücksichtigt.
  • Welche Gemeinde welcher Mietenstufe angehört, richtet sich nach dem jeweiligen Mietenniveau - allerdings werden hierbei nur die Mieten berücksichtigt, die von den Wohngeldempfängern gezahlt werden, vgl. § 12 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG). Problematisch ist dies insoweit, als Wohngeldempfänger meist ohnehin "billiger" wohnen, weil ihr Einkommen im Durchschnitt geringer ist. Das wirkliche Mietenniveau einer Gemeinde kann also viel höher liegen.

Einkommen und Haushaltsgröße sind entscheidend

  • Für die Höhe des Wohngeldes sind das Einkommen der Haushaltsmitglieder und die Haushaltsgröße entscheidend.
  • Die Grenze für das monatliche Gesamteinkommen bei einem Einpersonenhaushalt in der Mietenstufe VI liegt beispielsweise bei 860 Euro, dazu kommen allerdings noch Zuschläge, wenn Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern gezahlt werden.
  • Wer ein Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hat, wird beim Wohngeld benachteiligt. Denn die pauschalen Abzüge etwa für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge vom Einkommen betragen einheitlich 10 % und richten sich damit an den Belastungen von abhängig Beschäftigten aus. Selbstständige müssen jedoch meist viel höhere Beiträge aus eigener Tasche leisten.  

Eine Wohngeldtabelle kann einen ersten Anhaltspunkt bieten, um sich einen Überblick über den eigenen Wohngeldanspruch zu verschaffen. Die Prüfung eines Wohngeldantrages ersetzt sie jedoch nicht.

Teilen: