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KfW-Darlehen kündigen - Beachtenswertes

Durch Trennung Finanzierung gekippt - KfW-Darlehen kündigen
Durch Trennung Finanzierung gekippt - KfW-Darlehen kündigen
Im Leben passieren Dinge, die Sie nicht kalkulieren können. Da hat man sich ein Haus gebaut und mit einem unter Umständen geförderten Immobiliendarlehen finanziert. Doch plötzlich ist der Traum vom Familienleben zu Ende. Sie trennen sich vom Partner. Einer allein kann das Haus nicht finanzieren. Ihnen bleiben nur der Verkauf der Immobilie und die Ablösung des Kredits. Was passiert, wenn Sie beispielsweise vorzeitig ein KfW-Darlehen kündigen?

Müssen oder möchten Sie einen Kredit kündigen, dann gelten bestimmte Regelungen. Diese sind bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Prinzip nicht anders als bei jeder anderen Bank. Wenn Sie bei der KfW ein Darlehen aufgenommen haben, dann zahlen Sie zwar günstigere Zinsen, doch zurückzahlen müssen Sie das auch. 

Wie kann man ein KfW-Darlehen kündigen?

Ein Darlehen der Förderbank müssen Sie wie jedes normale Bankdarlehen in schriftlicher Form unter Angabe der Vertragsdaten kündigen. Eine schnelle Kontaktaufnahme kann über die Finanzierungsbank erfolgen. Gibt es lediglich Zahlungsprobleme, können Sie einen Zahlungsaufschub (Stundung) beantragen.

  • Wann Sie ein Förderdarlehen kündigen können, hängt von der Form des Darlehens ab. Bei einem Investitionskredit ist die Kündigung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist kostenlos möglich. Das ist bei jeder anderen Bank ebenso. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen.
  • In bestimmten Fällen ist die Kündigung während der Zinsbindungsfrist unproblematisch und kostenlos realisierbar. Haben Sie einen Investitionskredit zu einhundert Prozent in Anspruch genommen, wird innerhalb der Zinsbindungsfrist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
  • Es kommt im Einzelnen immer auf spezielle vertragliche Vereinbarungen an. Denn wenn ein Investitionskredit nicht zu einhundert Prozent ausgezahlt wurde, können Sie während der Zinsbindungsfrist kostenfrei eine Auflösung insgesamt oder teilweise erwirken. Dazu müssen Sie lediglich eine Kündigungsfrist von zehn Bankarbeitstagen einhalten. Ist Ihre Hausbank von der Darlehenskündigung betroffen, darf sie durchaus eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
  • Haben Sie einen KfW-Studienkredit aufgenommen, können Sie den Darlehensvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jährlich zum 01.04. oder 01.10. ganz oder teilweise auflösen. An den beiden vorgenannten Terminen dürfen Sie auch eine vorzeitige Tilgung via Lastschriftverfahren vornehmen.

Kündigung durch Förder- oder Hausbank

Sie sollten nicht nur die Kündigungsmodalitäten für den eigenen Bedarfsfall kennen. Denn auch die Förderbank nimmt sich das Recht heraus, aus wichtigem Grund die Kündigung von Darlehen auszusprechen.

  • Die Kündigung kann den Kredit insgesamt betreffen. Möglich ist auch, die sofortige Rückzahlung eines Teilbetrages zu verlangen.
  • Wichtige Kündigungsgründe sind falsche Angaben zu persönlichen Vermögensverhältnissen bei der Antragstellung oder nicht zulässige Verwendung der geförderten Geldmittel. Auch die Verweigerung einer Prüfung des Einsatzes der Mittel kann zur Kündigung führen.
  • Da Sie Ihre Finanzierung nicht allein mit der KfW-Bank bewerkstelligen können, sondern diese mithilfe der Hausbank abwickeln müssen, haben Sie es mit zwei möglichen Kündigungspartnern zu tun.

Ihre Hausbank kann einem Kündigungswunsch der Förderbank entsprechen. Selbstverständlich kann die Hausbank unabhängig davon eine Kündigung aussprechen, wenn sie diese für notwendig hält.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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