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Umzugskostenübernahme durch das Arbeitsamt - so könnte Sie gelingen

In den neuen Job dank Umzugskostenübernahme.
In den neuen Job dank Umzugskostenübernahme.
Wer Alg I oder II bezieht, hat kein Geld für große Sprünge und muss deshalb die Übernahme der Umzugskosten beantragen, wenn der ersehnte, neue Job weit entfernt ist. Damit die Umzugskostenübernahme gewährt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Was Sie benötigen

  • Kostenkalkulationen von drei Umzugsunternehmen

Umzüge gehen in der Regel mit erheblichen Kosten einher. Das Ein- und Auspacken von Hausrat und Möbeln und der Transport von der alten in die neue Wohnung bedeuten eine logistische Großtat. Nicht umsonst heißt es: Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt.

So beantragen Sie die Umzugskostenübernahme durch das Arbeitsamt

  • Wenn Sie arbeitslos sind, Alg I oder Alg II beziehen und umziehen müssen, weil Sie weit entfernt eine Stelle gefunden haben, dann stellen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter des Arbeitsamtes einen Antrag auf Umzugskostenübernahme.
  • Als Entscheidungshilfe müssen Sie Angebote von drei unterschiedlichen Umzugsunternehmen beilegen, die die jeweilig kalkulierten Kosten detailliert aufschlüsseln. In der Regel wird sich das Arbeitsamt für den günstigsten Anbieter entscheiden.
  • Die Umzugskostenbeihilfe ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Sie müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen, um für das Jobcenter zuschussfähig zu sein.
  • Der Grund des Umzugs muss Ihre neue Arbeitsstelle sein, andere Gründe werden nicht akzeptiert. Der Ort dieser Arbeitsstelle muss sich so weit entfernt befinden, dass Sie dorthin nicht dauerhaft pendeln können. Die als zumutbar eingestufte Obergrenze liegt bei 2,5 Stunden Fahrzeit pro Tag.
  • Wenn Sie eine Stelle im Ausland gefunden haben, können Sie auf Antrag auch dafür einen Zuschuss erhalten. Es werden jedoch auch in diesem Fall maximal 4.500 Euro Umzugskostenübernahme bewilligt.
  • Auch für Azubis, die eine Lehrstelle antreten, wird Umzugskostenbeihilfe gewährt, wenn sie zuvor beim Arbeitsamt als Bewerber gemeldet waren.

Ein Rechtsanspruch für die Zahlung von Umzugskostenbeihilfe besteht leider nicht. Sie kann also nur im Rahmen der verfügbaren Mittel des Arbeitsamtes gewährt werden.

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