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Führerschein mit Hartz 4 beantragen - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Die Bundesagentur für Arbeit muss auch den Führerschein bezahlen.
Die Bundesagentur für Arbeit muss auch den Führerschein bezahlen.
Wer Hartz 4 bezieht, verfügt gewöhnlich über nicht ganz so viel Geld. Ein Führerschein ist dann wirklich nicht drin. Dabei ist der „Lappen“ heutzutage fast ein Muss, um einen Job zu bekommen.

Was Sie benötigen

  • Personalausweis
  • Kostenvoranschlag der Fahrschule
  • Bestätigung des künftigen Arbeitgebers
  • Kontoauszüge

Voraussetzungen für den Führerschein

  • Wer Hartz 4 bezieht, ist meistens ziemlich arm dran. Das Geld reicht hinten und vorn nicht. Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Dann noch einen Führerschein zu machen, scheint fast unmöglich zu sein.
  • Das ist falsch. Die Agentur für Arbeit ist dazu verpflichtet, die Fahrerlaubnis im Rahmen einer Fortbildung zu finanzieren. Diese Verpflichtung gilt allerdings nur, wenn Sie dadurch eine neue Arbeitsstelle bekommen würden und damit nicht mehr arbeitslos wären.
  • Außerdem müssen Sie natürlich 18 oder zumindest 17 Jahre alt sein, um die Fahrerlaubnis machen zu dürfen.

Trotz Hartz 4 die Fahrerlaubnis beantragen

  • Sie beziehen Hartz 4 und möchten nun den Führerschein machen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Es genügt, wenn Sie dazu persönlich bei Ihrem Kundenberater vorstellig werden.
  • Da die Entscheidung eine Ermessenssache ist, ist es sinnvoll, wenn Sie hieb- und stichfest die Notwendigkeit des Erwerbs der Fahrerlaubnis nachweisen können. Das gelingt Ihnen, indem Sie ein schriftliches Dokument vorlegen, in dem der künftige Arbeitgeber bestätigt, dass Sie mit der Fahrerlaubnis eine Festanstellung erhalten.
  • Außerdem sollten Sie anhand Ihrer Kontoauszüge nachweisen, dass Sie selbst nicht in der Lage sind, die Kosten für die Fahrerlaubnis zu übernehmen. Wenn Sie auch noch einen Kostenvoranschlag der Fahrschule vorlegen, steht einer Bewilligung fast nichts im Wege.
  • Sollte Ihr Bearbeiter Ihr Anliegen ablehnen, können Sie sich auf das Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen, Aktenzeichen: L 15 AS 317/11B berufen. Das Urteil besagt, dass Hartz-4-Bezieher bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen Anspruch auf die Bewilligung haben.
helpster.de Autor:in
Diana Kossack
Diana KossackIm Bereich Schule gibt Diana ihr Wissen aus Ihrem Studium der Germanistik, Romanistik und Journalismus weiter. Außerdem schreibt die Autorin regelmäßig über Beruf & Karriere und gibt auch bei uns zahlreiche Tipps & Tricks weiter.
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