Alle Kategorien
Suche

Nebenkostennachzahlung bei Hartz IV zurück erhalten

Eine Nebenkostennachzahlung für Strom müssen Sie selbst tragen.
Eine Nebenkostennachzahlung für Strom müssen Sie selbst tragen.
Bei Bezug von Hartz IV erhalten Sie auch die Nebenkosten bezahlt, die für Heizung und für Grundabgaben anfallen. Die Kosten für Warmwasser und Strom werden hingegen nicht separat bezahlt, sondern diese müssen Sie aus dem Regelsatz begleichen. Kommt es aufgrund eines höheren Verbrauchs oder auch durch eine Preiserhöhung zu einer Nebenkostennachzahlung, dann sind nicht alle Verbraucher in der Lage, diese Mehrkosten zu bezahlen. In einigen Fällen erhalten Sie dann die Möglichkeit, die Kosten vom Jobcenter bezahlt zu bekommen.

Eine Nebenkostennachzahlung für Heizkosten können Sie zurückerhalten

Eine Nebenkostennachzahlung kann Hartz-IV-Empfänger in finanzielle Bedrängnis bringen. Bei einer Nachzahlung für die Heizung müssen diese Mehrkosten auch in vielen Fällen vom Amt getragen werden.

  • Allerdings ist das Jobcenter nur zur Übernahme der Mehrkosten verpflichtet, wenn diese nicht aus einer übermäßigen Nutzung der Heizungsanlage heraus entstanden sind, sondern in einem bestimmten Rahmen liegen. Demnach dürfen Sie sich nicht darauf verlassen, dass die Kosten erstattet werden, wenn Sie im Winter einfach nur zu viel heizen. Was in diesem Zusammenhang als übermäßig angesehen wird, ist jedoch nicht einheitlich geregelt.

  • Wird die Kostenübernahme aufgrund einer übermäßigen Nachzahlung verweigert, besteht noch die Möglichkeit, ein Darlehen vom Jobcenter zu erhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie nicht aufgrund einer nicht bezahlbaren Nachzahlung die Wohnung verlieren. Das Darlehen müssen Sie anschließend in kleinen Raten zurückbezahlen. In der Regel liegen die monatlichen Raten bei zehn Prozent gemessen am Regelsatz.

In diesen Fällen müssen Sie die Kosten selbst tragen

  • Anders als bei einer Nebenkostennachzahlung für Heizkosten verhält es sich, wenn Sie mit Mehrkosten für den Stromverbrauch rechnen müssen. Denn diese Kosten sind bereits in den laufenden Hartz-IV-Zahlungen, dem sogenannten Regelsatz, enthalten. Dementsprechend müssen Sie auch entstehende Mehrkosten selbst tragen. Können Sie die Kosten nicht bezahlen, können Sie ebenfalls mit dem Jobcenter über ein Darlehen sprechen.

  • Genauso, wie Sie eine Nachzahlung selbst tragen müssen, können Sie bei Bezug von Hartz IV aber auch eine Rückzahlung behalten. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Stromkosten und dadurch Geld einzusparen.

Ebenfalls selbst tragen müssen Sie sämtliche Kosten für eine Nachzahlung, wenn Sie nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen sind. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Kosten in der Zeit des Leistungsbezugs von Hartz IV entstanden sind, die Kosten aber erst später in Rechnung gestellt wurden. Das betrifft dann alle Nebenkosten, ob Heiz- oder Stromkosten.

Teilen: