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Zahnersatz: Arbeitslos - Heil-und Kostenplan mit Härtefallregelung beantragen

Zahnersatz können Sie sich auch leisten, wenn Sie arbeitslos sind.
Zahnersatz können Sie sich auch leisten, wenn Sie arbeitslos sind.
Wenn Zahnersatz notwendig wird, schnellen die Kosten rasch in die Höhe. Aus Angst vor hohen Kosten vermeiden viele Bürger mit geringem Einkommen oder von Arbeitslosigkeit Betroffene die Frage nach Zahnersatz. Dabei ist diese Angst unbegründet.

Was Sie benötigen:

  • Bonusheft
  • Einkommensnachweise

Der allgemeine Weg zum Zahnersatz

Wenn Ihr Zahnarzt, aus welchen Gründen auch immer, feststellt, dass Sie Zahnersatz benötigen, passiert im Normalfall Folgendes.

  • Der Arzt erklärt Ihnen im Detail das Untersuchungsergebnis, die Möglichkeiten der Ausführung und die zu erwartenden Kosten, die beim Erstellen des Zahnersatzes entstehen werden.
  • Außerdem wird Ihr Zahnarzt Ihnen erläutern, welchen Festzuschuss die Krankenkasse für die Behandlung Ihres Untersuchungsergebnisses übernimmt. Die sogenannte Regelversorgung sichert für jeden Befund eine Grundversorgung ab. Den Rest legen Sie im Normalfall aus Ihrer eigenen Tasche drauf - ganz egal ob Sie Besser- oder Geringverdiener oder gar arbeitslos sind.
  • Anschließend wird Ihr Zahnarzt mit Ihnen erörtern, welche Variante der Zahnersatzversorgung Sie wählen, und einen entsprechenden Heil- und Kostenplan ausarbeiten. Diesen müssen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Bearbeitung einreichen. Falls nötig wird Ihre Krankenkasse noch auf einem Gutachter bestehen. Dieser soll dann begutachten, ob der Zahnersatz wirklich in der beantragten Form sinnvoll und notwendig ist. In vielen Fällen erfolgt die Bewilligung des Zahnersatzes aber ohne extra Gutachterbesuch. Sobald Sie die Bewilligung des Zahnersatzes bei Ihrem Zahnarzt vorlegen, können die notwendigen Behandlungen beginnen.
  • Wenn Ihr Bonusheft aktuell und vollständig geführt ist, bewilligt die Kasse noch einen kleinen Extrabonus. Für einen weiteren "Bonus" kann die Härtefallregelung sorgen. Insbesondere als Bezieher von Arbeitslosengeld II können Sie von dieser Regelung betroffen sein.
  • Sollten Sie eine andere als die sogenannte "Standardversorgung" wählen, wird Ihr selbst zu zahlender Anteil an den Zahnersatzkosten automatisch größer.

Der Weg zum Zahnersatz bei Arbeitslosigkeit

Die selbst zu tragenden Kosten sind der Hauptgrund, warum sich viele Arbeitslose vor dem Thema Zahnersatz fürchten. Dazu besteht kein Grund.

  • Sie müssen Ihren Zahnarzt lediglich darauf aufmerksam machen, dass Sie arbeitslos sind und bei Ihnen die Härtefallregelung infrage kommen könnte. 
  • Die meisten Zahnärzte erstellen dann für Sie zusammen mit dem Heil- und Kostenplan auch einen Antrag auf Zahnersatz nach der Härtefallregelung. Sie können den Antrag auf Härtefallregelung natürlich auch selbst ausfüllen und mit dem Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse abgeben.
  • Die Krankenkasse wird dann von Ihnen die notwendigen Nachweise anfordern, diese überprüfen und - wenn sie innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen liegen - dem Antrag stattgeben.

Die Härtefallregelung bewirkt, dass die Krankenkasse Ihnen den doppelten Festzuschuss zum Zahnersatz zahlt, wenn Sie arbeitslos sind oder nur ein geringes Einkommen haben.

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