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Zuschüsse für Auszubildende - so beantragen Sie finanzielle Hilfe

Sie können als Azubi Zuschüsse beantragen.
Sie können als Azubi Zuschüsse beantragen.
Sie haben die zehnte Klasse erfolgreich beendet und sich bereits damit auseinandergesetzt, was Sie denn einmal beruflich machen möchten. Vielleicht fangen Sie gleich mit einer Ausbildung an, oder Sie haben vor, das Abitur zu absolvieren, um dann zu studieren. Wenn Sie trotz Ihrer Ausbildungsvergütung nicht ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben, sollten Sie einen Zuschuss für Auszubildende beantragen.

Staatliche Zuschüsse

  • Oft reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um sich seinen Lebensunterhalt außerhalb des elterlichen Hauses zu finanzieren. Und um Sie als jungen Menschen und Auszubildenden dabei zu unterstützen, gibt es mehrere Möglichkeiten, staatliche Zuschüsse, zusätzlich zu Ihrer Ausbildung, in Anspruch zu nehmen.
  • Zum einen können Sie die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, die bekommt man als Azubi, wenn man nicht mehr zu Hause wohnt. Einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe können Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur stellen.
  • Eine weitere Möglichkeit ist der Erhalt eines Wohngeldzuschusses, dieser wird jedoch nur bewilligt, wenn Sie auch tatsächlich Berufsausbildungsbeihilfe bekommen.
  • Selbstverständlich können Sie auch von Ihren Eltern finanzielle Hilfe verlangen, wenn Ihre Ausbildungsvergütung zu gering ist und Ihnen die Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde. Dies wird der Fall sein, wenn Ihre Eltern zu viel Einkommen nachweisen. Im Härtefall können Sie diese dann auch gerichtlich einklagen.

Allgemeine Zuschüsse für Auszubildende

  • Der wohl bekannteste Zuschuss für Auszubildende ist das Kindergeld. Dieses erhalten Sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, und wenn Ihr Einkommen den derzeitigen Grenzbetrag in Höhe von 4.480,00 Euro nicht übersteigt.
  • Wenn Sie eine Ausbildung absolvieren, kann Ihnen eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur …

  • Einen Zuschuss zur Berufsausbildungsbeihilfe wird Ihnen nur für die erste Ausbildung gewährt und nur, wenn diese eine staatlich anerkannte Ausbildung ist. Für die Berechnung Ihres Zuschusses werden Ihr Einkommen und das der Eltern berücksichtigt.
  • Bei der Antragstellung müssen Sie also die entsprechenden Einkommensnachweise vorlegen. Ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag stellen, wird der Zuschuss gezahlt. Reichen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig ausgefüllt bei der Arbeitsagentur ein. Fehlende Nachweise und Unterlagen können Sie gegebenenfalls nachreichen.
  • Auch Fahrtkosten werden erstattet, wenn Sie in einer anderen Ausbildungsstätte eingesetzt werden, als im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Hier können Sie die Mehrkosten von Ihrem Ausbildungsbetrieb verlangen.
  • Allerdings können Sie auch vom Staat eventuelle Zuschüsse zu Ihren Fahrkosten erhalten. Dies können Sie im Sekretariat Ihrer Berufsschule abklären.
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