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Beratungsschein für Anwaltskosten nutzen

Zur Beratungshilfe ist jeder Anwalt verpflichtet.
Zur Beratungshilfe ist jeder Anwalt verpflichtet.
Wenn Sie anwaltliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, Ihnen jedoch die finanziellen Mittel dazu fehlen, können Sie unter Umständen einen Beratungsschein bzw. Beratungshilfe beantragen.

Anwaltliche Beratung kann im Einzelfall teuer werden und nicht jeder ist rechtsschutzversichert. Überlegen Sie daher, ob für Sie nicht ein Antrag auf Beratungshilfe in Betracht kommen könnte.

Den Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen

  • Einen Antrag auf Beratungshilfe können Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Antrag kann auch mündlich gestellt werden.
  • Beachten Sie, dass sich die Beratungshilfe - anders als die Prozesskostenhilfe - auf die Beratung und Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens bezieht.
  • Sind die Voraussetzungen für die Beratungshilfe erfüllt, wird Ihnen das Amtsgericht einen "Berechtigungsschein für Beratungshilfe" für einen von Ihnen gewählten Anwalt ausstellen, vgl. § 6 BerHG (Beratungshilfegesetz). Dabei wird die Angelegenheit genau bezeichnet, auf die sich die Beratungshilfe bezieht.
  • In manchen Fällen wird das Amtsgericht vielleicht auch gleich selbst die Beratungshilfe leisten, etwa wenn es nur um eine kurze Auskunft geht.
  • Mit dem Beratungsschein können Sie dann zu einem Anwalt gehen, der von Ihnen nur eine Gebühr von 10 Euro verlangen kann und die übrigen Kosten selbst mit dem Gericht abrechnet.

Wichtige Voraussetzungen für die Beratungshilfe

  • Da Sie Beratungshilfe nur in Anspruch nehmen können, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, müssen Sie bei der Antragstellung Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen.
  • Die für die Beratungshilfe geltenden Einkommensgrenzen gelten dabei auch für die Prozesskostenhilfe. Wenn Sie über Vermögen verfügen, wird auch dieses berücksichtigt.
  • Als Empfänger von ALG II werden Sie die Einkommensgrenzen in der Regel nicht überschreiten. Auch bei einem höheren Einkommen kann sich jedoch ein Antrag lohnen, denn unter Umständen werden Unterhaltszahlungen und Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung vom Einkommen abgezogen, sodass diese bei der Berechnung außer Betracht bleiben.
  • Sie können auch ohne Beratungsschein zum Anwalt gehen und den Antrag dann erst über den Anwalt stellen. Das birgt allerdings das Risiko, dass Sie bei Nichtbewilligung der Beratungshilfe auf den vollen Anwaltskosten möglicherweise sitzen bleiben.

Ein Antrag auf Beratungshilfe kann sich auf jeden Fall lohnen, wenn Sie über ein nur geringes Einkommen verfügen.   

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