Alle Kategorien
Suche

Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Für manche Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Für manche Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Um günstige Sozialwohnungen beziehen zu können, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Doch komplizierte Formulierungen in den Unterlagen und umständliche Behördengänge schrecken viele Berechtigte ab. Einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen ist aber leichter als man denkt.

Was Sie benötigen:

  • Einkommenserklärung
  • Einkommensnachweis

Was ist der Wohnberechtigungsschein (WBS)?

  • Der Wohnberechtigungsschein ist ein Nachweis für Mieter, der bestätigt, dass Sie eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen dürfen.
  • Es dauert ca. 4 Wochen, bis der Wohnberechtigungsschein erteilt wird. Gerade in Großstädten empfiehlt es sich, zur Wohnungsbesichtigung bereits alle nötigen Unterlagen für den Vermieter mitzubringen. Stellen Sie den Antrag beim Amt also rechtzeitig!

 Wer ist berechtigt, einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen?

  • Die Berechtigung zum Wohnberechtigungsschein richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des Antragsstellers oder der Antragsteller. Die Obergrenzen variieren in den unterschiedlichen Bundesländern. Informieren Sie sich am besten vor Antragstellung, ob Ihr Einkommen innerhalb dieser Grenzen liegt.
  • Sie können bei Antragstellung verschiedene Kosten geltend machen, außerdem gibt es bestimmt Freibeträge, zum Beispiel für Kinder.

 Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) stellen

  1. Um den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen zu können, benötigen Sie zunächst das Formular, das Sie im Internet downloaden können oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt bekommen.
  2. In das Formular tragen Sie Informationen über die WBS-berechtigen Personen, alle Haushaltsmitglieder und deren derzeitigen Wohnsitz ein.
  3. Sie haben die Möglichkeit, einen dringenden Wohnbedarf anzumelden (Punkt 5) und das Amt zu bitten, Sie bei der Wohnungssuche zu unterstützen (Punkt 6).
  4. Da die Wohnraumgröße für WBS-Wohnungen vorgeschrieben ist, können Sie außerdem zusätzlichen Raumbedarf anmelden, wenn Sie zum Beispiel die Wohnung auch beruflich nutzen (Punkt 7).
  5. Alle volljährigen Personen, die im Antrag aufgeführt wurden, müssen das Formular unterschreiben.
  6. Der Antrag umfasst 3 Seiten. Auf den Seiten 4 und 5 stehen Hinweise zu den einzelnen Punkten. Wenn Sie dennoch Probleme beim Ausfüllen haben, hilft man Ihnen in Ihrem Meldeamt auch gerne persönlich und auch telefonisch.

Zusätzliche Formulare und Anlagen für den WBS

  • Fügen Sie dem Antrag, für jede darin aufgeführte Person, eine Einkommenserklärung (den Vordruck erhalten Sie ebenfalls beim zuständigen Amt) und die entsprechenden Einkommensnachweise bei (zum Beispiel Rentennachweise oder die Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber).
  • Planen Sie, mit Ihrem Lebensgefährten oder Ihrer Lebensgefährtin zusammenzuziehen, füllen Sie außerdem die Partnerschaftserklärung aus, mit der Sie eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft bestätigen.
  • Sollten Sie von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin getrennt leben, füllen Sie die Erklärung zu Getrenntleben/Sorgerecht aus.
  • Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt.
Teilen: