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Bekommt man bei der Umschulung Wohngeld? - Nützliche Hinweise

Ein Wohngeldantrag kann sich lohnen.
Ein Wohngeldantrag kann sich lohnen.
Wohngeld bekommt generell derjenige, der nur über ein niedriges Einkommen verfügt. Dies kann auch bei einer Umschulung der Fall sein, daher sollten Sie in jedem Fall überlegen, dann einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

Ein Wohngeldantrag kann sich lohnen. Bei der Berechnung Ihres Einkommens werden dabei noch viele Freibeträge berücksichtigt, sodass Sie den Antrag auch dann stellen sollten, wenn Sie meinen, dass Ihr Einkommen eigentlich zu hoch ist.

Wer die Unterstützung bei der Umschulung bekommt

  1. Wenn Ihre Umschulung durch das Arbeitsamt finanziert wird und Sie in der Zeit der Umschulung ALG I beziehen, könnten Sie daneben noch einen Anspruch auf Wohngeld haben.
  2. Dabei kommt es darauf an, wie hoch die von Ihnen zu zahlende Miete bzw. wie groß die Wohnung ist, und wie hoch Ihr monatliches Einkommen mit ALG I oder z. B. zusätzlichen Unterhaltszahlungen aussieht.
  3. Einen Anspruch aus Wohngeld können Sie allerdings nicht nur als Mieter haben - auch als Eigentümer einer Wohnung können Sie das Wohngeld in Form von Lastenzuschuss beantragen.
  4. Sollten Sie während der Umschulung allerdings kein ALG I bekommen, und daher Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragen (ALG II), dann haben Sie daneben keinen Anspruch auf Wohngeld. Beim ALG II werden auch die Kosten einer angemessenen Wohnung erstattet, daher bekommt Wohngeld nicht, dessen Wohnkosten schon über ALG II übernommen werden.

Wie sich die Höhe des Wohngeldes berechnet

Wenn Sie einen Wohngeldantrag stellen, dann müssen Sie darin Angaben zu Ihrem Einkommen und zu der von Ihnen genutzten Wohnfläche machen. Auch müssen Sie angeben, wie viele Familienangehörige die Wohnung bewohnen.

  1. Beim Wohngeld sind sogenannte Höchstbeträge für Miete und Belastung festgelegt. Das heißt, dass für die Berechnung des Wohngeldes die Miete oder Belastung jeweils nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze berücksichtigt wird. Wenn Sie also alleine in einer Fünfzimmer-Wohnung wohnen und dafür eine relativ hohe Miete bezahlen, wird nur ein Teil der Miete bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.
  2. Zudem kommt es darauf an, welcher Mietenstufe die Wohnung zugerechnet wird. Die Mietenstufen sind regional unterschiedlich und richten sich nach den Mieten aller Wohngeldempfänger. Die jeweiligen Höchstbeträge für die einzelnen Mietenstufen können Sie hier nachlesen. Ein höheres Wohngeld bekommt meist, wer in einer teureren Region mit einer höheren Mietenstufe lebt.
  3. Der wichtigste Berechnungsfaktor für das Wohngeld ist Ihr Einkommen. Vom Einkommen können Freibeträge abgezogen werden, zum Beispiel für die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Erhalten Sie allerdings während einer Umschulung ALG I, werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Arbeitsamt übernommen, sodass hierfür kein Freibetrag anzusetzen wäre.

Da Sie während einer Umschulung kein hohes Einkommen haben werden, sollten Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen. Beziehen Sie allerdings ALG II, sind diese Leistungen vorrangig, da sie unter Umständen auch angemessene Wohnkosten abdecken.      

Alle Angaben: Stand Juni 2011

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