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Umschulung: Finanzierung durch die Arbeitsagentur - womit Sie rechnen können

Die Arbeitsagentur kann alle Kosten für die Umschulung und den Lebensunterhalt übernehmen.
Die Arbeitsagentur kann alle Kosten für die Umschulung und den Lebensunterhalt übernehmen. © Uta_Herbert / Pixelio
Sie sind arbeitssuchend und denken über eine Umschulung nach? Dann haben Sie die Möglichkeit, von der Arbeitsagentur finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Finanzierung wird Ihnen jedoch nur zugesichert, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wann wird eine Umschulung von der Arbeitsagentur finanziert?

  • Wenn Sie arbeitslos sind und eine Umschulung machen möchten, müssen Sie das zuerst Ihrem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur mitteilen.
  • Die Finanzierung der Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit ist eine Kannleistung. Das heißt, es besteht kein Rechtsanspruch und die Arbeitsagentur muss Ihnen das nicht bezahlen. Deshalb wird der Sachbearbeiter zunächst prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung erfüllen.
  • Die wichtigste Voraussetzung für eine finanzierte Umschulung ist, dass Sie bereits eine Ausbildung hinter sich haben oder mindestens drei Jahre in einem Beruf tätig waren.
  • Wenn Sie Ihren gelernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen oder, weil Sie zu lange aus dem Beruf raus sind (z.B. wegen Kindererziehung), nicht mehr ausüben können, kann Ihnen die Arbeitsagentur eine Finanzierung gewähren.
  • Auch wenn der gelernte Beruf nicht mehr gefragt ist oder in naher Zukunft nicht mehr gefragt sein wird und Sie dadurch sehr schlechte Chancen haben, eine Arbeitsstelle zu bekommen, kann die Bundesagentur für Arbeit Sie bei der Weiterbildung finanziell unterstützen.
  • Sehr wichtig für die Arbeitsagentur ist, dass Sie nach dieser Weiterbildung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben als in Ihrer jetzigen Situation. 

Finanzierung der Umschulung - diese Kosten übernimmt die Arbeitsagentur

  • Wenn Ihnen die Finanzierung gewährt wird, bekommen Sie einen sogenannten Bildungsgutschein. Dieser ist die Zusicherung dafür, dass Sie finanzielle Hilfe von der Arbeitsagentur bekommen.
  • Auf dem Bildungsgutschein ist vermerkt, welche Kosten übernommen werden und wie lange dieser gültig ist.
  • In der Regel werden Lehrgangskosten sowie Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren bezahlt. Außerdem können auch Fahrtkosten sowie die auswärtige Unterkunft und Verpflegung übernommen werden. Sollten Sie Kinder haben und keine Möglichkeit diese unterzubringen, so können Sie auch einen Zuschuss für Kinderbetreuung bekommen.
  • Zudem kann Ihnen die Arbeitsagentur auch Leistungen zum Lebensunterhalt bezahlen. Wenn Sie vorher Arbeitslosengeld I erhalten haben und die Leistungen zum Lebensunterhalt weiterhin zugesichert werden, so erhalten Sie während Ihrer Umschulung den gleichen Betrag.

Es ist also durchaus möglich, dass die Arbeitsagentur Sie bei Ihrer Umschulung finanziell unterstützt. Ob und welche Kosten die Agentur übernimmt, kann Ihnen am besten Ihr Sachbearbeiter mitteilen.

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