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Pflegegeld beantragen - darauf müssen Sie achten

Beim Beantragen von Pflegegeld gilt es einiges zu beachten.
Beim Beantragen von Pflegegeld gilt es einiges zu beachten.
Um Pflegegeld zu erhalten, ist es zunächst wichtig bei der Pflegekasse den Pflegebedarf zu beantragen. Wenn Sie eine pflegebedürftige Person in Ihrer häuslichen Umgebung pflegen, sollten Sie beim Beantragen von Pflegegeld zusätzlich auf einige Dinge achten.

Was Sie benötigen:

  • ein Antragsformular der zuständigen Pflegekasse
  • Ärztliche Unterlagen (Röntgenbilder, Befunde, Gutachten etc.)
  • Ihr Pflegetagebuch
  • Das Pflegegeld dient dem Zweck, die soziale Lage der Pflegeperson (SGB 11 §19) zu verbessern. Sie gelten als Pflegeperson, wenn Sie, in seiner häuslichen Umgebung, eine pflegebedürftige Person im Sinne des §14 pflegen.
  • Letztendlich entscheidet aber die Pflegekasse des Pflegebedürftigen darüber, ob Sie Pflegegeld erhalten. Achten Sie darauf, dass Sie zunächst den Pflegebedarf beantragen müssen, damit die Pflegestufe des Pflegebedürftigen ermittelt werden kann und Sie Pflegegeld erhalten.
  • Pflegebedürftig bedeutet, dass eine Person durch ein körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung im Alltag Hilfe benötigt. Diese Pflegebedürftigkeit wird zusätzlich in drei Stufen untergliedert und die Einstufung entscheidet letztendlich auch darüber, ob und in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten.
  • Die Hilfe, die ein Pflegebedürftiger benötigt, wird untergliedert in die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Grundpflege beinhaltet Körperpflege (z.B. Waschen, Zahnpflege), Mobilität (z.B. Gehen, Stehen, Treppensteigen) und Ernährung (z.B. mundgerechtes Zubereiten bzw. Aufnahme der Nahrung). Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören z.B. Einkaufen, Kochen und das Reinigen der Wohnung.

Beantragen von Pflegegeld – darauf achten Sie

  1. Wenn Sie sich dazu entschlossen haben Pflegegeld zu beantragen, sollten Sie sich zunächst mit den behandelnden Ärzten des Pflegebedürftigen in Verbindung setzen. Sie sollten sich alle ärztlichen Unterlagen (Befunde, Gutachten, Röntgenbilder) aushändigen lassen. Dies dient dem Zweck, den Pflegebedarf zu belegen und hilft Ihnen somit dabei, Pflegegeld zu beantragen und letzten Endes auch zu erhalten.
  2. Im nächsten Schritt sollten Sie sich von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen das Antragsformular für das Beantragen des Pflegebedarfs zukommen lassen. Sobald Sie das Antragsformular erhalten haben, sollten Sie es gewissenhaft ausfüllen. Senden Sie es, vom Pflegebedürftigen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterschrieben, an die Pflegekasse zurück.
  3. Wenn die Pflegekasse Ihr Formular erhalten hat, beauftragt sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser dient als Begutachtungs- und Beratungsdienst für alle Kranken- und Pflegekassen und prüft neutral und unabhängig Ihren Antrag auf Pflegegeld bzw. Pflegebedarf. Der MDK erstellt das Pflegegutachten zunächst anhand Ihrer Unterlagen. Dann kommt ein Gutachter zu Ihnen als Antragsteller nach Hause.
  4. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sollten Sie beginnen ein Pflegetagebuch zu führen. Es ist ein unerlässlicher und wichtiger Beleg um den täglichen Pflegebedarf eines Pflegbedürftigen nachzuweisen. In diesem Pflegetagebuch notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten und Aktivitäten der Pflegebedürftige Hilfe benötigt. Da beim Beantragen des Pflegebedarfs auch der Zeitaufwand entscheidend ist, sollten Sie ebenfalls notieren, wie viel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt.
  5. Der Termin für die Begutachtung durch den MDK wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Der Gutachter prüft bei diesem Termin, ob auch wirklich die Voraussetzungen für das Erteilen einer Pflegestufe erfüllt sind. Da dieser Termin ausschlaggebend ist für das Ergebnis der Begutachtung und somit auch über das Erhalten von Pflegegeld, sollten Sie als Antragsteller an diesem Tag anwesend sein. Achten Sie darauf, dass Sie auch Ihr Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen bereithalten.
  6. Nach diesem Termin teilt der MDK der Pflegekasse das Ergebnis des Pflegegutachtens mit. Dann entscheidet die Pflegekasse, darüber, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, ermittelt gegebenenfalls die Pflegestufe und teilt Ihnen mit, ob und in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten.
  7. Achten Sie darauf, dass innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen können, wenn Ihr Antrag auf Pflegebedarf bzw. Pflegegeld abgelehnt wurde.
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