Wann Arbeitslosengeld gezahlt wird
- An den Bezug von Arbeitslosengeld I sind Auflagen geknüpft, welche erfüllt sein müssen, damit das Arbeitsamt auch zahlt.
- Zunächst einmal muss die Regelanwartschaftszeit erfüllt sein, damit die Agentur für Arbeit zahlt. Diese besagt, dass innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zwölf Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden.
- Die Frage, wann das Arbeitsamt zahlt, hängt auch davon ab, wann Sie sich arbeitslos gemeldet haben. Die Arbeitslosenmeldung muss spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen. Nicht immer liegt jedoch ein solcher Zeitraum zwischen Kenntnis und Beginn der Arbeitslosigkeit.
- In diesem Fall muss Ihre Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme erfolgen. Sie sind dazu angehalten, am ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Ihrem Arbeitsamt vorstellig zu werden. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag verbindlich.
Versäumnis führt zu Sperrfrist durch das Arbeitsamt
- Versäumen Sie diesen Termin, zahlt das Arbeitsamt in der ersten Woche kein Arbeitslosengeld.
- Wann das Arbeitsamt zahlt, hängt auch von dem Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Wurde die Beschäftigung von Ihnen beendet oder haben Sie einen Grund gegeben, das Arbeitsverhältnis zu lösen, beträgt die Sperrfrist zwölf Wochen.
- Neben diesen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Arbeitsamt zahlt, ist es auch noch notwendig, dass Sie in den letzten drei Jahren mindestens 360 Tage als Arbeitnehmer beschäftigt waren, wann diese 360 Tage erfüllt waren, spielt keine Rolle.
Auch wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließt, muss er sich …
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