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Mietbescheinigung für die ARGE - so füllen Sie das Formular aus

Die ARGE bezuschusst Kosten der Unterkunft.
Die ARGE bezuschusst Kosten der Unterkunft.
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann zusätzlich einen Antrag zur Teilübernahme von Miet- und Heizkosten stellen. Die Mietbescheinigung muss der ARGE auf einem gesonderten Formular zugesendet werden.

Was Sie benötigen:

  • Formular KDU

Das Mietbescheinigung-Formular erhalten Sie in Ihrem zuständigen Jobcenter bzw. ARGE oder zum Download im Internet. Zusätzlich müssen Sie der Mietbescheinigung Nachweise über die Höhe Ihrer Miete und Ihrer Nebenkosten beilegen.

Mietbescheinigung richtig ausfüllen

  1. Zunächst tragen Sie im Formular Ihren Namen und Ihre Anschrift in den dafür vorgesehenen Feldern ein. 
  2. Unter Punkt A des Formulars machen Sie Angaben zu Ihrem Mietverhältnis, sofern Sie Mieter sind. Sind Sie Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, tragen Sie diese Angaben unter Punkt B ein. 
  3. Unter Punkt 1 beider Abschnitte der Mietbescheinigung für die ARGE tragen Sie nun die Größe Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung sowie bei Eigentumswohnungen und -häusern eventuelle Gewerberäume und vermietete Räume ein.
  4. In Punkt 2 beider Abschnitte tragen Sie die Kosten Ihrer Unterkunft ein. Sind Sie Mieter, machen Sie hier Angaben zur Miethöhe und den Heiz- und Nebenkosten. Sind Sie Eigentümer, machen Sie nur Angaben zu den Heiz- und Nebenkosten sowie zu der Höhe Ihrer jährlichen Schuldzinsen, falls Ihr Eigentum noch nicht abbezahlt ist.
  5. Unter Punkt 3 beider Abschnitte kreuzen Sie die entsprechenden Energiequellen an, die Sie zum Heizen, Kochen und zur Warmwasseraufbereitung verwenden.
  6. Punkt C der Mietbescheinigung richtet sich an Mieter und Eigentümer. Tragen Sie hier ein, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
  7. Unterschreiben Sie die Mietbescheinigung für die ARGE im letzten Abschnitt.

Nachweise für die ARGE

  1. Legen Sie anschließend, falls Sie Mieter sind, eine Kopie Ihres Mietvertrages und einen Nachweis über Ihre Nebenkosten vor. 
  2. Falls Sie Eigentümer sind, reicht ein Nachweis über Ihre Neben- und eventuellen Betriebskosten. 
  3. Die Höhe Ihrer Schuldzinsen weisen Sie mit einer Kopie des entsprechenden Kontoauszuges nach.
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