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Mietbescheinigung für Hartz 4 - Hinweise

Gegen Arbeitslosigkeit hilft vor allem Engagement.
Gegen Arbeitslosigkeit hilft vor allem Engagement.
Wenn Sie als Hartz-4-Empfänger zusätzlich zu den monatlichen Unterstützungsleistungen auch noch einen Mietzuschuss erhalten wollen, dann müssen Sie der ARGE eine Mietbescheinigung vorlegen.

Wohnungszuschuss als Hartz 4 - Empfänger erhalten

Wenn Sie als Hartz-4-Empfänger Ihre Miete oder einen Teilbetrag Ihrer Miete von der ARGE gezahlt bekommen wollen, dann müssen Sie entsprechende Nachweise zur Miete erbringen. Als Mietbescheinigung kann entweder ein Formular der ARGE dienen, das vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben werden muss oder der Mietvertrag.

  • Letzteres ist natürlich dahingehend besser, dass Sie sich vor Ihren Vermieter nicht als für Hartz-4-Empfänger outen müssen. Normalerweise reichen der ARGE die Angaben aus dem Mietvertrag, wenn es einer der üblichen aus dem Internet heruntergeladenen und im Papiergeschäft erworbenen Mietverträge ist und dieser komplett ausgefüllt ist, alle relevanten Informationen enthält und natürlich Ihre Unterschrift und die des Vermieters.
  • Am wichtigsten ist die Angabe der Adresse (auch wegen der Zuständigkeit der ARGE), der Quadratmeterzahl, der Zimmeranzahl und der Kalt- bzw. Warmmiete. Natürlich kann es sein, dass die ARGE noch Zusatzinformationen braucht, zum Beispiel die Nebenkostenrechnung etc.

Wann eine Mietbescheinigung unglaubwürdig ist

  • Der Vermieter darf nicht mit Ihnen verwandt sein. Wenn Sie beispielsweise bei Ihren Eltern oder Großeltern zur Untermiete wohnen, wird die ARGE Ihnen auch mit Mietbescheinigung kaum einen finanziellen Zuschuss zahlen, da es recht unglaubwürdig ist, dass Sie wirklich Miete zahlen.
  • Dies müssten Sie dann tatsächlich belegen können, zum Beispiel mit dem Kontoauszug, auf dem Ihre Mietzahlungen der vergangenen Monate ersichtlich sind. Auch Ihre Verwandten müssten wahrscheinlich nachweisen, dass Sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem Finanzamt gemeldet haben.
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