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Kindergeld und eigene Wohnung - hilfreiche Informationen

Kindergeld beziehen trotz eigener Wohnung
Kindergeld beziehen trotz eigener Wohnung
Wenn das Kind auszieht, steht häufig die Frage im Raum, ob das Kindergeld weiterhin gezahlt wird. Ob Kindergeld und die eigene Wohnung im unmittelbaren Zusammenhang stehen, erfahren Sie im Folgenden.

Kindergeld – Anspruch für deutsche Kinder

Kindergeld und eigene Wohnung: Wird dann trotzdem weiter gezahlt oder ist dann das Kindergeld hinfällig? Das deutsche Recht sieht allgemein vor, dass Deutsche grundsätzlich Kindergeld beziehen können, wenn sie in Deutschland oder zumindest dort ständig leben. Bis zum 18. Lebensjahr müssen nur die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein, um Kindergeld zu bekommen.

  • Nimmt das Kind irgendwann eine Ausbildung auf, kann es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen. Das gilt für eine normale Ausbildung ebenso wie für ein Studium. Hier endet der Anspruch auf Kindergeld mit dem Abschluss der Ausbildung.
  • Kinder haben nur Anspruch auf eine Zahlung des Kindergeldes über das 27. Lebensjahr hinaus, wenn Sie ein freiwilliges Jahr absolviert haben bzw. als freiwilliger Soldat für drei Jahre tätig waren.
  • Ist Ihr Kind arbeitslos, kann es bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Kindergeld beziehen. Allerdings nur, wenn es beim Arbeitsamt in Deutschland oder einem anderen EU-Staat gemeldet ist. Auch bei geringfügigen Beschäftigungen, die nicht über 400 € monatlich ergeben, bleibt der Kindergeldanspruch für Ihr Kind bestehen.
  • Sie können außerdem Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr für Ihr Kind beziehen, wenn es keinen Ausbildungsplatz bekommen hat oder ein freiwilliges soziales Jahr ableistet.

Eigene Wohnung und Kindergeldanspruch

  • Zieht Ihr Kind in eine eigene Wohnung, geht der Kindergeldanspruch nicht verloren, solange die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind. Befindet sich Ihr Kind noch in der Erstausbildung und ist unter 25 Jahre alt oder es ist arbeitslos und jünger als 21 Jahre, beziehen Sie ohne Probleme weiter Kindergeld.
  • Da das Geld in diesem Fall weiter an Sie als Elternteil überwiesen wird, müssen Sie zusammen mit Ihrem Kind ein Schreiben an die Kindergeldstelle aufsetzen, in dem Sie darum bitten, künftig das Geld an das Kind zu überweisen. Innerhalb weniger Tage bekommen Sie ein Formular zugeschickt, das Sie ausfüllen und zurückschicken müssen. Im Folgemonat erhält Ihr Kind das Kindergeld auf sein Konto überwiesen. Solange die Voraussetzungen erfüllt werden, ist Kindergeld und eine eigene Wohnung des Kindes kein Problem.
helpster.de Autor:in
Diana Kossack
Diana KossackIm Bereich Schule gibt Diana ihr Wissen aus Ihrem Studium der Germanistik, Romanistik und Journalismus weiter. Außerdem schreibt die Autorin regelmäßig über Beruf & Karriere und gibt auch bei uns zahlreiche Tipps & Tricks weiter.
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