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Bistro eröffnen - so können Sie finanzielle Mittel erhalten

Die Eröffnung eines Bistros kostet Geld.
Die Eröffnung eines Bistros kostet Geld. © Erich Westendarp / Pixelio
Wenn Sie ein gemütliches Bistro eröffnen wollen, in dem man verschiedene Getränke und kleine Snacks genießen kann, benötigen Sie meist ein bestimmtes Startkapital. Dieses benötigen Sie, um geeignete Räume anzumieten, Renovierungen durchzuführen, Mobiliar einzukaufen und andere Investitionen zu tätigen. Jedoch haben Sie die Möglichkeit verschiedene Fördermittel zu beantragen.

Was Sie benötigen:

  • Businessplan
  • Lebenslauf
  • fachliche Eignung
  • Auszug Handelsregister
  • Miet- oder Pachtvertrag, Kaufvertrag

Bistro eröffnen - Voraussetzungen für finanzielle Förderung

  • Fördermittel sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, zudem haben auch Landkreise, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme. Erkundigen Sie sich bei der Wirtschaftsförderung, welche Programme es überhaupt gibt.
  • Darlehen und Bürgschaften beantragen Sie bei Ihrer Hausbank. Existenzgründungszuschüsse werden bei der Agentur für Arbeit beantragt, weitere Mittel bei dem jeweiligen Träger.
  • Um Fördermittel zu beantragen, müssen Sie zunächst einen Businessplan erstellen, in dem auch Ihre künftigen Erfolgserwartungen aufgeschrieben sind.
  • Zusätzlich brauchen Sie einen Lebenslauf, der Ihren beruflichen Werdegang sowie Ihre fachlichen Qualifikationen erfasst.
  • Daneben müssen Sie Miet- oder Pachtverträge sowie einen Handelsregisterauszug beilegen.
  • Viele Förderprogramme können Sie miteinander kombinieren, fragen Sie nach, welche Möglichkeiten Sie haben.

Diese Fördermittel können Sie bundesweit beantragen

  • Wollen Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Bistro eröffnen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, bei der Agentur für Arbeit finanzielle Mittel zu beantragen. Diese ersetzen Ihr Gehalt in den ersten Monaten der Planung.
  • Haben Sie zuletzt das Arbeitslosengeld I bezogen und noch 90 Tage Anspruch offen, haben Sie Anspruch auf einen Gründungszuschuss, er wird in zwei Phasen ausgezahlt. In der ersten Phase von neun Monaten wird Ihnen der Zuschuss in Höhe Ihrer letzten Bezüge ausgezahlt, hinzu kommen 300 Euro für die soziale Absicherung. In der zweiten Phase - diese dauert noch mal sechs Monate - werden nur noch 300 Euro gezahlt.  
  • Haben Sie Arbeitslosengeld II bezogen, können Sie einen Antrag auf Einstiegsgeld beantragen, dieses wird zusätzlich zum ALG II gezahlt.
  • Im Rahmen des Gründercoachings können Sie die Kosten für Existenzgründerseminare, Beratungsangebote und kaufmännische Seminare bis zu 90 Prozent erstattet bekommen. Auch diese Mittel beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit.
  • Um ein Bistro eröffnen zu können, benötigen Sie Startkapital. Ihr Eigenkapital können Sie mit verschiedenen Mitteln aufstocken, die Anträge stellen Sie bei Ihrer Hausbank. Bei dem "Mikrokreditfonds Deutschland" können Sie ein Mikro-Darlehen bis zu 10.000 Euro beantragen. Beantragen Sie das "KfW-Gründerkredit StartGeld" erhalten Sie ein Darlehen von maximal 100.000 Euro. Das StartGeld können Sie mit der "Startfinanzierung 80" kombinieren, wenn Sie in Baden-Württemberg gründen wollen. Auch das "Unternehmerkapital-ERP-Kapital für Gründungen" stellt Darlehen für Existenzgründer zur Verfügung.
  • Im Land Sachsen-Anhalt haben Sie die Möglichkeit, das "ego.-PLUS-Existenzgründerdarlehen" beantragen. Sie bekommen hier maximal 100.000 Euro. In Bayern gibt es das Programm "Startkredit 100", das Ihnen maximal 310.000 Euro zur Verfügung stellt.
  • Haben Sie keine ausreichenden Sicherheiten für ein Darlehen, können Sie in eine Bürgschaft bei einer Bürgschaftsbank beantragen.
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