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Hartz 4 und Stromnachzahlung - das sollten Sie dabei beachten

Hartz-4-Empfänger sollten Stromnachzahlung vermeiden, bevor die Kosten entstehen.
Hartz-4-Empfänger sollten Stromnachzahlung vermeiden, bevor die Kosten entstehen.
Viele Menschen, die Hartz 4 beziehen, haben große Schwierigkeiten, ihre hohe Stromnachzahlung zu bezahlen. Sie können dann mehrere Optionen nutzen. Sie können ein Darlehen beantragen und den Stromanbieter bitten, die Rückzahlung in Form einer Ratenzahlung zu tilgen. Wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie hier.

Hartz 4 beziehen und eine hohe Stromnachzahlung vermeiden

  • Sie können eine hohe Stromnachzahlung auf mehrere Arten von vornherein vermeiden. Zuerst sollten Sie hierzu Ihren Jahresstromverbrauch berechnen. Dies können Sie, indem Sie Ihren Zählerstand ablesen. Dies wiederholen Sie am Anfang und am Ende des Monats. Das Ergebnis rechnen Sie dann auf ein Jahr hoch. Vereinbaren Sie dann eine Abschlagszahlung, die Ihren Stromjahresverbrauch deckt. Nun müssen Sie keine Stromnachzahlung befürchten.
  • Sie sollten lediglich Energiesparlampen benutzen und wenn Sie nicht zu Hause sind, alle Geräte ausschalten, die Sie sonst auf Stand-by haben. Die Stand-by-Funktion zu nutzen, kann sonst sehr teuer werden.
  • Wechseln Sie zu einem günstigen Stromanbieter, sobald Sie Hartz 4 beziehen. Sie sollten zu Hartz-4-Zeiten unnötige Kosten vermeiden. Es gibt im Internet zahlreiche Anbieterseiten, auf denen Sie Stromanbieter vergleichen können.

So reagieren Sie auf eine hohe Stromnachzahlung

  • Beziehen Sie Hartz 4 und haben eine hohe Stromnachzahlung erhalten, wenden Sie sich zuerst an Ihren Stromanbieter.
  • Teilen Sie Ihren Anbieter mit, dass Sie Hartz 4 beziehen, und bitten Sie ihn, sich auf eine Ratenzahlung einzulassen. Bei einer Ratenzahlung müssen Sie Zinsen bezahlen.
  • Sie können alternativ hierzu Ihre Familienmitglieder fragen, ob sie Ihnen das Geld für die Stromnachzahlung leihen. So können Sie, wenn Sie Hartz 4 beziehen, Geld leihen, ohne hohe Zinsen bezahlen zu müssen.  
  • Droht man Ihnen an, den Strom zu sperren, weil Sie die Stromnachzahlung noch nicht beglichen haben, so sollten Sie unbedingt einen Darlehensantrag bei der Arbeitsagentur stellen. Sobald Sie einen Antrag auf ein Darlehen gestellt haben, wird man Ihnen nicht den Strom abstellen. Ihnen wird  nur dann ein Darlehen gewährt, wenn Sie einen von den Regelleistungen umfassenden Bedarf nicht von der Hartz-4-Zahlung bestreiten können. Dies muss ein Bedarf sein, der Ihren Lebensunterhalt sichert. Hierzu muss Ihr Stromanbieter einer Ratenzahlung zugestimmt haben.
  • Konnten Sie weder eine Ratenzahlung vereinbaren, noch ein Darlehen von der Arbeitsagentur erhalten, sollten Sie einen Spendenantrag bei der Caritas und dem Diakonischen Werk stellen. Auf diese Spenden haben Sie allerdings keinerlei rechtlichen  Anspruch. Bedenken Sie, dass Sie diese Spenden lediglich einmal beantragen können. Sie müssen diese Leistung nicht zurückerstatten.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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