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Arbeitslosengeld 1 - so beantragen Sie es

Arbeitslosengeld 1 zu beantragen ist nicht einfach.
Arbeitslosengeld 1 zu beantragen ist nicht einfach.
Wenn Sie mindestens 360 Tage ununterbrochen steuerpflichtig beschäftigt waren, haben Sie bei Arbeitslosigkeit zunächst für 12 Monate einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Da ja in Deutschland das Wort Bürokratie besonders groß geschrieben wird, haben Sie bis zum Erhalt Ihres ersten Arbeitslosengeldes eine Menge an Papierkram zu erledigen.

Wie Sie Arbeitslosengeld 1 beantragen

  • Bevor Sie bei bestehender Arbeitslosigkeit Hartz IV bekommen können, bekommen Sie zunächst das Arbeitslosengeld 1. Voraussetzung, um erst einmal dieses erste Arbeitslosengeld bekommen zu können, ist jedoch, dass Sie über einen Zeitraum von mindestens 360 Tagen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind.
  • Haben Sie einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag, so müssen Sie sich drei Monate vor Ablauf des vertraglich geregelten Zeitpunktes zu Ihrem zuständigen Arbeitsamt begeben und sich arbeitssuchend melden. Hier teilen Sie Ihrem Sachbearbeiter mit, ab wann Sie nicht mehr beschäftigt sind. Der Sachbearbeiter übergibt Ihnen den kompletten Antrag auf Arbeitslosengeld 1 und teilt Ihnen den Abgabetermin für Ihren Antrag mit. Dieser liegt in der Regel zwischen zwei und drei Wochen nach Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit. Zudem macht er Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich spätestens einen Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag arbeitslos melden müssen.
  • Der Antrag auf Arbeitslosengeld 1 enthält viele Fragen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Zudem ist ein Vordruck für den Arbeitgeber enthalten, auf dem Ihr Arbeitgeber den Zeitraum und den Verdienst der letzten zwölf Monate eintragen muss. Zum Ausfüllen und der schnellstmöglichen Rückgabe an Sie ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Alle anderen Fragen des Antrags müssen Sie korrekt und genau beantragen, damit die Leistungsabteilung Ihren Antrag auch genau berechnen kann.
  • Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Bemessungsentgelt. Hierbei ist die Höchstgrenze von monatlich 5.500,- Euro zu beachten, was jährlich 66.000,- Euro bedeutet. Von diesem Bruttoentgelt wird Ihnen die Pauschale an Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 21%, die Lohnsteuer sowie der Solidaritätszuschlag abgezogen. Die hieraus entstehende Summe ist das tatsächliche Leistungsentgelt.
  • Von diesem Leistungsentgelt erhalten Sie als Alleinstehender 60%, mit Kind sogar 67%. Daraus ergibt sich der Leistungssatz, welcher mit 30 Tagen pro Monat multipliziert wird, um Ihr monatliches Arbeitslosengeld 1 zu ermitteln. Die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung. Haben Sie nur 12 Monate gearbeitet, so beträgt die Bezugsdauer insgesamt 6 Monate, während Sie bei mindestens 24 Monaten Tätigkeit insgesamt 12 Monate Anspruch auf dieses Geld haben.
  • Bei Arbeitnehmern über 50 Jahre kann das Arbeitslosengeld 1 auch länger bezahlt werden, wobei es hier um die wirtschaftlichen Verhältnisse geht. Haben Sie allerdings schon den Zeitpunkt Ihrer Regelaltersrente erreicht, so haben Sie leider kein Anrecht auf dieses Geld und müssen schnellstmöglich Ihre Rente beantragen.
  • Haben Sie Ihren Antrag korrekt ausgefüllt, so gehen Sie am vereinbarten Abgabetermin mit der Verdienstbescheinigung Ihres letzten Arbeitgebers, Ihrem Personalausweis, Ihrer Steuer-ID-Nummer und dem letzten Kontoauszug Ihrer Bank zur Abgabestelle im Arbeitsamt. Die ID-Nummer hat jeder Bürger Deutschlands bekommen, damit eine versehentliche Verwechslung zukünftig ausgeschlossen ist. Der Kontoauszug dient lediglich der Überprüfung, ob Sie auch keine Millionenbeträge auf Ihrem Konto besitzen.
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