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Untermietvertrag beim Hartz-4-Antrag geltend machen - so gehen Sie vor

Wer Hartz IV beantragt, kann mit einem Untermietvertrag die Kosten seines Unterhalts senken.
Wer Hartz IV beantragt, kann mit einem Untermietvertrag die Kosten seines Unterhalts senken.
Wer Hartz 4 beantragen muss und zu hohe Mietkosten hat, kann dieses Problem lösen, indem er eine weitere Person bei sich einziehen lässt. Sie müssen dann einen Untermietvertrag erstellen und können diesen bei Ihrem Antrag geltend machen.

Untermietvertrag als Anlage dem Antrag auf Hartz 4 hinzufügen

  1. Zuerst sollten Sie einen Antrag auf Hartz 4 stellen und dort angeben, wie hoch Ihre Miet- und Nebenkosten sind. Wird Ihnen dann die Leistung verweigert, weil Ihre Unterkunftskosten unangemessen hoch sind, können Sie einen Untermieter bei sich einziehen lassen, und einen neuen Antrag stellen.
  2. Sie müssen dann einen Untermietvertrag abschließen, der genau angibt, wie hoch die Kaltmiete und die Heiz- und Nebenkosten sind.
  3. Füllen Sie dann den Antrag neu aus und geben Sie an, wie hoch die Gesamtmiete und  der Anteil des Untermieters sind.
  4. Der Sachbearbeiter wird dann Ihre Unterkunftskosten um die Kosten des Untermieters mindern und Sie haben einen Anspruch auf Hartz 4, wenn Ihre Unterkunftskosten dann angemessen sind. Pauschal lässt sich hierzu leider nicht sagen, wie hoch die Kosten dann sein dürften, das müssten Sie im Einzelnen mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur besprechen.
  5. Wichtig ist, dass Sie den Vertrag als Anlage hinzufügen.

Was der Untermietvertrag beinhalten muss

  • Sie können nur dann die Untermietskosten auf Ihre Unterkunftskosten anrechnen lassen, wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben.
  • Hierzu müssen Sie vorher die Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Wird Ihr Vermieter nicht in Kenntnis gesetzt, kann er Ihnen kündigen. Aus diesem Grund brauchen Sie erst seine Einwilligung.
  • Haben Sie sich dann für eine Person entschieden, die bei Ihnen einziehen soll, schließen Sie mit ihr einen Untermietvertrag ab. Der Vertrag muss zuerst Ihren vollen Vor- und Zunamen und den vollen Vor- und Zunamen der anderen Partei enthalten.
  • Dann muss die Wohnung genau bezeichnet sein, um die es geht. Geben Sie hierzu die Anschrift, die Etage und die Mietfläche an. Dann muss angegeben werden, wie viele Zimmer Sie untervermieten und welche Fläche diese haben.
  • Im nächsten Vertragspunkt nennen Sie die Räume, die beide Parteien mitbenutzen. Dies ist oftmals Küche, Diele und Bad, vielleicht ein gemeinsames Wohnzimmer.
  • Der nächste Punkt nennt dann den Termin, ab wann das Verhältnis begründet wird.  Schreiben Sie hinein, ob es auf unbestimmte Zeit läuft oder nicht.
  • Nun wird die Kündigungsfrist bestimmt. Dies ist häufig eine Frist von einem Monat. Schreiben Sie dann, dass  die Kündigung im laufenden Monat nur fristgemäß ist, wenn Sie Ihnen bis zum 3. Werktag des Monats nachweislich zugeht.
  • Vereinbaren Sie  eine monatliche Kaltmiete und die monatliche Vorauszahlung für die Heiz- und Betriebskosten. Der nächste Punkt muss erläutern, wie hoch die monatliche Gesamtmiete ist.
  • Geben Sie dann zuletzt Ihre Kontoverbindung an und den Termin, bis zu dem die Miete spätestens an Ihr Konto zu überweisen ist.

Beachten Sie, dass dies lediglich die Mindestangaben sind, die der Vertrag enthalten muss, wenn Sie Hartz 4 beantragen und die Untermietkosten geltend machen wollen.

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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