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Ausbildungsförderung für Arbeitgeber - so funktioniert es

Ausbildung kostet viel Geld.
Ausbildung kostet viel Geld. © Eva-Maria_Roßmann / Pixelio
Um einen Auszubildenden in seinem Betrieb aufzunehmen, müssen viele Punkte im Vorfeld geklärt werden. Als Arbeitgeber haben Sie neben der Verpflichtung, die Ausbildung entsprechend der Rahmenbedingungen ordentlich durchzuführen, auch pädagogische und finanzielle Verpflichtungen. Hier hilft zum Teil eine Ausbildungsförderung, die es für unterschiedliche Voraussetzungen gibt.

Ausbildungsförderung - es gibt verschiedene Programme

  • Bei der Ausbildungsförderung gibt es sowohl für den Auszubildenden als auch für den Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Wohnt der Auszubildende nicht mehr bei seinen Eltern, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, oder aus anderen dringenden Gründen, so kann er beim Arbeitsamt Berufsausbildungsbehilfe - kurz BAB - beantragen, sofern es sich dabei um seine erste Ausbildung handelt. Mit diesem Geld sollen seine Lebenshaltungskosten gedeckt werden. Auch für Sie als Ausbildungsbetrieb ist diese Maßnahme ein wichtiger Beitrag. Ist ein geordnetes finanzielles Umfeld doch eine der Voraussetzungen, dass sich der Auszubildende überhaupt konzentriert seiner Arbeit widmen kann.

  • Neben dieser Hilfe gibt es die sogenannten Ausbildungsbegleitenden Hilfe - kurz abH. Darunter versteht man eine begleitende Betreuung, die Defizite in den unterschiedlichsten Bereichen mindern sollen. Häufige Hilfen sind Nachhilfeunterricht, um theoretische oder praktische Kenntnisse nachzuholen, auch sprachliche Bildung oder soziale Unterstützung kann hiervon finanziert werden. Sie erhalten eine finanzielle Hilfe insofern, dass die Kosten, die für diesen zusätzlich notwendigen Bildungsaufwand anfallen würden, vom Arbeitsamt übernommen werden. Ein Antrag ist bei Bedarf auch während der laufenden Ausbildung zu stellen.

  • Unter dem Begriff Ausbildungszuschuss fallen verschiedene Programme, die Sie als Arbeitgeber zur Ausbildungsförderung erhalten. Das Arbeitsamt verfügt über die Möglichkeit, Ausbildungszuschuss unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren. Angesprochen sind hier vor allem Arbeitgeber, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen oder bei denen der Auszubildende aus sozialen Randgruppen kommt. Daneben gibt es die sogenannte Einstiegsförderung, die gerade lernschwache Schüler auf die Ausbildung vorbereiten. Auch den Ausbildungsbonus können Sie unter bestimmten Bedingungen erhalten. Alle Voraussetzungen dazu, und ob bzw. in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden, müssen beim Arbeitsamt direkt erfragt werden

  • Weitere Programme bieten zum Teil die regionalen Industrie- und Handwerkskammern an. Es gibt hier unter Umständen interessante Angebote, die jedoch sehr spezifisch sind. Ein Anruf dort lohnt sich allemal. 

Arbeitgeber mit behinderten Auszubildenden

  • Um die Integration von behinderten Menschen im Berufsleben und somit auch im sozialen Leben zu festigen, ist es wichtig, dass sie über eine solide Berufsausbildung verfügen. Aber nicht selten stellt dies eine zusätzliche Herausforderung für den Arbeitgeber dar. Gerade in finanzieller Hinsicht gibt es deshalb verschiedene Fördermöglichkeiten.

  • Der Ausbildungszuschuss des Arbeitsamtes wird vor allem für diese Gruppe von Auszubildenden gewährt. Bezuschusst wird zum Beispiel ein Teil der Ausbildungsvergütung, Gebühren für die Berufsausbildung oder die behindertengerechte Ausstattung des Ausbildungsplatzes.

  • Unter Umständen kann auch das Integrationsamt Auskunft darüber geben, ob der Auszubildende aufgrund seiner Behinderung in spezielle Förderprogramme fällt.

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