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Wie lange wird Kindergeld gezahlt? - Wissenswertes zum Kindergeld während einer Ausbildung

Kindergeld wird solange gezahlt, wie ein Anspruch besteht.
Kindergeld wird solange gezahlt, wie ein Anspruch besteht.
Wer nicht weiß, wie lange Kindergeld gezahlt wird, sollte unbedingt wissen, dass es mindestens bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus während der Ausbildung gezahlt werden kann. Erfahren Sie mehr über diese Leistung vom Staat.

Erfahren Sie, wie lange Kindergeld gezahlt wird

  • Sobald Sie ein Kind bekommen haben, haben Sie einen Anspruch auf Kindergeld.
  • Kindergeld wird grundsätzlich so lange gezahlt, bis das Kind volljährig ist.
  • Sie sollten wissen, dass der Anspruch auf Kindergeld auch darüber hinaus bestehen kann. Erfahren Sie, wie lange das Kindergeld gezahlt werden kann, wenn Ihr Kind eine Ausbildung absolviert.
  • Wie lange das Kindergeld gezahlt werden kann, richtet sich danach, wann Ihr Kind geboren wurde. Wurde es bis zum Jahre 1981 geboren, so gibt es das Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr. Kam Ihr Kind bis 1982 zur Welt, kann es bis zum 26. Lebensjahr Kindergeld bekommen. Kam Ihr Kind dagegen bis 1983 zur Welt, gibt es das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr.
  • Es gibt eine weitere Besonderheit, wenn Ihr Kind Zivildienstleistender oder bei der Bundeswehr war. Dann wird die Bezugszeit, um die abgeleistete Dienstzeit verlängert.

Auswirkungen des Verdienstes der Kinder auf das Kindergeld

  • Wie lange das Kindergeld gezahlt wird, hängt auch von dem Verdienst oder dem Status Ihres Kindes ab.
  • Ist Ihr Kind jünger als 21 Jahre und hat es sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet, so lange wird noch Kindergeld gezahlt.
  • Ist Ihr Kind berufstätig, darf der Verdienst nicht über 8.004 Euro jährlich liegen, damit noch Kindergeld gezahlt wird. Diese Grenze gilt seit dem Jahr 2012. Sie können von diesem Betrag die Kosten für die Sozialversicherung und die Werbungskosten in Höhe von 920 Euro abziehen.
  • Wie lange das Kindergeld gezahlt wird, kann auch variieren, wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, die es erwerbsunfähig macht. Dann gibt es einen Anspruch auf Kindergeld, der nicht durch das Alter zeitlich beschränkt ist. Hierzu muss die Behinderung jedoch vor dem 25. Lebensjahr festgestellt und ärztlich attestiert werden.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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