Alle Kategorien
Suche

Wieviel darf man beim BAföG dazuverdienen? - Das sollten Sie beachten

Abzugsfreies Einkommen bei der BAföG-Berechnung.
Abzugsfreies Einkommen bei der BAföG-Berechnung.
Als BAföG-Empfänger darf man bis zu einer bestimmten Freigrenze abzugsfrei etwas dazuverdienen, ohne dass das Einkommen vom Bedarf abgezogen wird. Wie hoch diese Freigrenze ist und um wieviel man durch bestimmte Ausnahmeregelungen das anzurechnende Einkommen drücken kann, erfahren Sie hier.

Wieviel man abzugsfrei dazuverdienen darf

Wenn ein Anspruch auf BAföG besteht und auch tatsächlich BAföG-Leistungen erhalten werden, darf der BAföG-Empfänger, wenn dieser ledig ist, pro Jahr bis zu 4.800 Euro brutto dazuverdienen, ohne dass sich dieses Einkommen auf den Förderbetrag auswirkt. 

  • Auf den Monat heruntergerecht darf ein BAföG-Empfänger somit im Durchschnitt 400 Euro brutto Einkommen haben, ohne die Freigrenze zu übersteigen.
  • Für BAföG-Empfänger, bei denen das eigene Kind mit im selben Haus wohnt, erhöht sich der monatliche Freibetrag auf 485 Euro. Allerdings ist dabei zu beachten, dass eventuell gezahlte Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils vollständig vom Bedarf abgezogen werden und es hierfür auch keine Freibeträge gibt.
  • Das Bruttoeinkommen ergibt sich dabei aus Gesamteinkommen, von welchem dann eventuell anfallende Werbungskosten sowie eine Sozialpauschale abgezogen werden.
  • Als Einkommen zählen zum Beispiel die Einnahmen aus einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit, Gewinne aus einer selbstständigen Tätigkeit aber auch wieviel Erträge aus dem bestehenden Kapitalvermögen gezogen wurden.

Kein BAföG-relevantes Einkommen und zusätzliche Freigrenzen

Wieviel der BAföG-Empfänger maximal verdienen darf, ohne die Freigrenze zu überschreiten, hängt zudem von weiteren Faktoren ab, durch welche das anzurechnende Bruttoeinkommen für die BAföG-Berechnung nicht erhöht wird.

  • So werden zum Beispiel Unterhaltszahlungen der Eltern und staatliche Leistungen wie Kindergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld sowie Studentenkredite nicht zum Einkommen dazugerechnet.
  • Einkünfte aus einem Stipendium gehören grundsätzlich zum anzurechnenden Bruttoeinkommen dazu. Allerdings besteht dabei die Ausnahme, dass 300 Euro pro Monat abzugsfrei gestattet sind, sofern das Stipendium leistungs- bzw. zweckgebunden ist. 
  • Bei einem Nebenjob im künstlerischen Bereich oder im Pflegebereich sowie als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer oder Erzieher wird das Bruttoeinkommen pauschal um 2.100 Euro gesenkt.
  • Zuletzt darf der BAföG-Empfänger bis zu 500 Euro im Jahr aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit dazuverdienen, sofern es sich dabei um eine Arbeit bei einer ööffentlichen oder kirchlichen Einrichtung oder einem als gemeinnützig anerkannten Verein handelt. 
helpster.de Autor:in
Kevin Höbig
Kevin HöbigKevin ist ein alter Hase bei HELPSTER. Als Webdesigner und Mediengestalter, der auch auf journalistische Erfahrung zurückblicken kann, beschäftigt er sich nicht nur privat mit technischen Themen. Dank seines Wissens hilft er anderen oft mit praktischen Tipps weiter.
Teilen: