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Versorgungsausgleich - der Verzicht darauf geht so

Rentenanwartschaften werden bei Scheidung geteilt.
Rentenanwartschaften werden bei Scheidung geteilt.
Der Versorgungsausgleich ist eine Folgesache im Ehescheidungsverfahren. Der Gesetzgeber lässt Ihnen einen weiten Gestaltungsspielraum für den Abschluss von Versorgungsausgleichsvereinbarungen. So ist auch ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich erlaubt, allerdings müssen Sie hier gewisse Regeln beachten, die letztlich Ihrem Schutz dienen.

Was Sie benötigen:

  • Vereinbarung zum Versorgungsausgleich

Mit dem Versorgungsausgleich werden die von den Ehegatten während der erworbenen Anwartschaften auf eine Versorgung wegen Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ausgeglichen.

Der Versorgungsausgleich ist verhandelbar

  • Derjenige Ehegatte, der die werthöheren Anwartschaften auf eine auszugleichende Versorgung hat, ist in Höhe der Hälfte des Unterschiedes ausgleichspflichtig. Der Ausgleich erfolgt durch Splitting, also durch die Übertragung von Rentenanwartschaften von dem Rentenversicherungskonto des ausgleichspflichtigen Ehegatten auf ein Rentenversicherungskonto des ausgleichsberechtigten Ehegatten.
  • Der Versorgungsausgleich wird in dem Versorgungsausgleichsgesetz vom 3.4.2009 geregelt.
  • Sie können mit Ihrem Ehepartner im Zusammenhang mit der Ehescheidung eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich treffen und diesen insbesondere auch ausschließen.

Verzicht muss notariell beurkundet werden

  • Eine solche Vereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung. Die Beurkundung muss vor der Durchführung des Scheidungsverfahrens erfolgen. Sie kann aber auch als gerichtlicher Vergleich vor dem Familienrichter protokolliert werden. Dazu müssen beide Ehegatten aber anwaltlich vertreten sein.
  • Außerdem muss das Familiengericht die Vereinbarung genehmigen. Das Familiengericht ist zwar grundsätzlich an die Vereinbarung der Eheleute gebunden, ist aber von Gesetzes wegen verpflichtet, die Vereinbarung inhaltlich zu überprüfen.
  • Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich wird im Regelfall dann genehmigt, wenn Sie beide den Versorgungsausgleich nicht durchführen wollen, Ihre Ehe nur kurzzeitig andauerte, Sie beide in der Ehezeit erwerbstätig waren und die Einkommen in etwa gleichermaßen hoch waren.
  • Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, indem Sie während der Ehezeit nicht oder nur zeitweise berufstätig waren oder Ihr Einkommen geringer war als das Ihres Ehepartners, würden Sie durch einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich benachteiligt. In der Ehe gilt der Grundsatz, dass die erworbenen Vermögenswerte geteilt werden und die Arbeitsleistungen beider Ehepartner als gleichwertig betrachtet werden.

Verzichtsvereinbarung blockiert für 12 Monate die Scheidung

  • Achten Sie darauf, dass Sie nach der notariellen Vereinbarung des Verzichts auf den Versorgungsausgleich in den nächsten 12 Monaten keinen Scheidungsantrag einreichen können. Diese Sperrfrist dient Ihrem Schutz und soll verhindern, dass Sie vom Ehepartner unter Druck gesetzt werden.
  • Das Gericht kann die Vereinbarung ablehnen, wenn ein Ehepartner unangemessen benachteiligt würde. Insbesondere müssen Sie davon ausgehen, dass Vereinbarungen, in denen auf den Versorgungsausgleich ohne jegliche Gegenleistung verzichtet wird, als einseitige Lastenverteilung angesehen wird und somit meist für nichtig erklärt wird.
  • Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich bietet sich insbesondere dann an, wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs infolge der Teilung der Versorgungsanwartschaften letztlich beide Eheleute erheblich benachteiligen würde.

Da die Materie des Versorgungsausgleichs insgesamt sehr komplex ist, kommen Sie ohnehin um eine anwaltliche Beratung nicht herum. Lassen Sie sich also frühzeitig beraten und vertrauen Sie keinesfalls auf den Vorschlag Ihres Ehepartners, wenn er Ihnen einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich nahelegt.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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