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Rentenberechnung bei Scheidung - eine Erklärung zur Übertragung von Rentenanteilen

Bei Trennung an morgen denken
Bei Trennung an morgen denken © Itze81 / Pixelio
Werden Eheleute geschieden, erfolgt von Amts wegen der Versorgungsausgleich. Dieser Rentenberechnung bei der Scheidung ist ein Buch mit sieben Siegeln. Da der Versorgungsausgleich Ihre Zeit als Rentner bestimmt, sollten Sie wissen, was es damit auf sich hat.

Reicht ein Ehepartner die Scheidung ein, leitet das Familiengericht von Amts wegen das Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs in die Wege. Kaum jemand weiß so richtig, wie das Verfahren abläuft und wie die Ansprüche berechnet werden, insbesondere was die Reform des Versorgungsausgleichs vom 1. 9. 2009 verändert hat.

Bei Scheidung erfolgt Versorgungsausgleich automatisch

  • Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der zukünftigen Rentenansprüche, die Sie während Ihrer Ehe angesammelt haben. Dabei kann es um viel Geld gehen, vor allem dann, wenn nur ein Ehepartner gearbeitet und viel verdient hat.
  • Fällt auch nur ein kleiner Teil Ihrer Ehezeit in die Phase, in der Sie oder Ihr Ehepartner Zahlungen an einen Rentenversicherungsträger geleistet haben, haben für diese Zeit beide Ehepartner Anspruch auf eine gleich hohe Rente. Die in dieser Zeit erworbenen Rentenansprüche werden untereinander geteilt.
  • Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Ehepartner, der die Kinder aufgezogen hat, in dieser Zeit an den Rentenansprüchen des arbeitenden Partners zur Hälfte partizipiert, weil dieser durch die Kindererziehung eine gleichwertige Arbeitsleistung für die Familie erbracht hat.
  • Die Zeit, für die der Versorgungsausgleich und damit die Rentenberechnung durchgeführt wird, beginnt am ersten des Monats der Eheschließung und endet am letzten des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Familiengericht. Vor der Ehe erworbene Anwartschaften zur Altersversorgung bleiben unberücksichtigt.

Rentenberechnung erfasst alle Rentenanwartschaften

  • In die Rentenberechnung des Versorgungsausgleichs werden alle Anwartschaften einbezogen, insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes, berufsständische Altersversorgungen (Rechtsanwälte, Ärzte), private Rentenversicherungen und Pensionsansprüche der Beamten. Private Kapitallebensversicherungen werden allerdings nicht mitgerechnet und werden im Zugewinnausgleich berücksichtigt
  • Die Rentenberechnung bei der Scheidung erfolgt dann so, dass alle während der Ehe erworbenen Anwartschaften beider Partner addiert werden. Danach erhält derjenige, der weniger Ansprüche angesammelt hat, die Hälfte der Differenz des bessergestellten Partners.
  • Beispiel: Sie haben Rentenansprüche von 1000 € erwirtschaftet, Ihr Partner Ansprüche von 600 €. Die Differenz von 400 € wird dann aufgeteilt, sodass jeder 800 € Rente erhält. 

Das sind die Vorteile der Versorgungsausgleichsreform

  • Die Versorgungsausgleichsreform hat die Rentenberechnung bei der Scheidung in wesentlichen Punkten verändert. Wichtig ist, dass mit der Versorgungsausgleichsreform jeder Partner nunmehr ein eigenes Konto erhält und damit einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Versorgungsträger. Besitzen Sie noch kein Konto bei diesem Versorgungsträger, wird es automatisch für Sie eingerichtet.
  • Damit müssen Ansprüche nicht mehr wie früher durch die sogenannte Barwert-Verordnung miteinander vergleichbar gemacht werden. Auch braucht der Versorgungsträger den Ausgleich nicht auf das Konto bei einem anderen Versorgungsträger einzuzahlen. Damit entfällt weitgehend auch der frühere schuldrechtliche Versorgungsausgleich, bei dem Sie keinen eigenen Rentenanspruch erhalten haben.
  • Ferner ist das Rentnerprivileg entfallen. Danach wurde die Rente aufgrund des Versorgungsausgleichs erst gemindert, wenn der frühere Ehepartner ebenfalls in Rente ging. Bis dahin blieb die Rente des ausgleichspflichtigen Partners unangetastet.

Nicht immer muss der Ausgleich erfolgen

  • Der Versorgungsausgleich entfällt, wenn die Versorgungsansprüche sehr gering sind und unter etwa 50 € monatlich liegen oder wenn die Ehe höchstens drei Jahre bestanden hat. Ferner wird auch verzichtet, wenn die Versorgungen beider Eheleute annähernd gleich hoch sind und die Wertgrenze bei höchstens 25 € pro Monat Rentenunterschied liegt.
  • Nach der Reform können Eheleute durch eine Vereinbarung den Versorgungsausgleich nicht nur ausschließen, sondern auch freizügig gestalten. Das Familiengericht prüft nur noch, ob Ihre Vereinbarung einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhält. Voraussetzung ist nur, dass Sie den Vertrag vor Stellung des Scheidungsantrags schließen und dieser nicht sittenwidrig ist. Anwaltliche Beratung ist unabdingbar.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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