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Witwenrente nach Scheidung - was Sie dazu wissen sollten

Nach einer Scheidung besteht kein Anspruch auf Witwenrente.
Nach einer Scheidung besteht kein Anspruch auf Witwenrente.
Viele wissen nicht, welche Auswirkungen eine Scheidung auf die Witwenrente hat. Hier sind vor allem der Todeszeitpunkt und der Scheidungszeitpunkt ausschlaggebend. Erfahren Sie mehr über die Rechtsfolgen und Ihren Anspruch.

Auswirkungen der Scheidung auf die Witwenrente

  • Grundsätzlich ist es so, dass eine Frau nach der Scheidung keinen Anspruch mehr auf Witwenrente hat. Dies ist auch gar nicht erforderlich, da in der Scheidung ein Anspruch auf einen Versorgungsausgleich besteht. So sind Sie bei der Altersvorsorge nach einer Scheidung nicht schlechter versorgt als Ihr geschiedener Ehepartner.
  • Die Witwenrente wird lediglich gezahlt, wenn Ihr Ehepartner stirbt, während Sie verheiratet sind. Hierbei ist es unbeachtlich, ob Sie bereits die Scheidung beantragt haben. Solange Sie nicht vollzogen ist, sind Sie verheiratet und haben im Todesfall einen Anspruch auf Witwenrente. Dies gilt auch, wenn Sie bereits getrennt leben.
  • Männer können im Todesfall Ihrer Ehefrau eine Witwerrente beantragen.
  • Haben Sie Kinder und es kommt zu einem Todesfall eines Ehepartners, so haben Ihre Kinder eventuell einen Anspruch auf Halbwaisenrente. Dies ist ebenfalls eine Leistung der Rentenversicherung.

Was Sie über die Witwenrente wissen sollten

  • Die Witwenrente sichert Ihre finanzielle Versorgung, wenn Ihr Ehegatte stirbt. Nach einer Scheidung verlieren Sie den Anspruch auf Witwenrente. Eine Scheidung ermöglicht Ihnen den Versorgungsausgleich zu erhalten.
  • Sie sollten wissen, dass es diverse Arten der Witwenrente gibt. Das eine Modell heißt "Kleine Witwenrente", das andere "Große Witwenrente". Für beide Modelle gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.
  • Die Große Witwenrente erhalten Sie lediglich, wenn Sie fünf Jahre darauf warten und Sie nur gemindert erwerbsfähig sind. Darüber hinaus müssen Sie ein Kind haben, das noch nicht volljährig ist und einen Anspruch auf Waisenrente hat. Beachten Sie, dass Sie, um die Große Witwenrente zu erhalten, mindestens 45 Jahre alt sein müssen.
  • Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, so erhalten Sie die Kleine Witwenrente. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Kleine Witwenrente nur zwei Jahre lang ausgezahlt wird.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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