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Versicherungsschaden richtig melden - so geht's

Melden Sie den Versicherungsschaden richtig an, ist der Sturmschaden schnell beseitigt.
Melden Sie den Versicherungsschaden richtig an, ist der Sturmschaden schnell beseitigt.
Ob Delle im Auto oder versehentlich umgeworfene Vase – für fast alle Missgeschicke des Alltags bieten Versicherungsgesellschaften entsprechende Policen an. Je nach Art des Versicherungsschadens erstattet die Versicherung die Reparatur-, Anschaffungs- und Folgekosten. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine versicherte Leistung und der Versicherungsschaden wurde fristgerecht und korrekt gemeldet.

Was Sie benötigen:

  • Kostenbelege
  • Anschaffungsnachweise
  • Schadensliste
  • Fotos
  • Zeugenaussagen
  • amtliche Bescheinigungen
  • eventuell Skizzen vom Schadensort bzw. Lagebeschreibung und Standort des zu ersetzenden Gegenstandes

Bei Versicherungsschaden zuerst die Police prüfen

  • Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss jede Person, die einen Schaden angerichtet hat, diesen auch ersetzen und die Folgekosten tragen. Diese Haftung übernehmen Versicherungsgesellschaften, wenn der Schadensfall versichert ist. Sobald ein Missgeschick passiert ist oder Sie jemandem einen Schaden zugefügt haben, sollten Sie deshalb schnellstens in Ihren Unterlagen nachsehen, in welchem Umfang die Versicherungsgesellschaft hierfür leistungspflichtig ist. Das Leistungspaket ist meist untergliedert und beschreibt exakt, wann und unter welchen Umständen die Gesellschaft die Regulierung des Versicherungsschadens bezahlt.

Wie schnell die Schadensmeldung bei der Versicherung eingehen soll, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungspolice.

  • Korrekter Termin: In vielen Fällen legt die Versicherung einen korrekten Abgabetermin fest, wie z.B. „Die Schadensmeldung muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Schadensereignis der Versicherungsgesellschaft zugehen.“
  • Verbaler Termin: Einige Versicherungen schreiben nur eine „unverzügliche“ schriftliche Information über Art und Umfang für die Meldung des Versicherungsschadens vor. Ist kein korrekter Angabetermin im Vertrag enthalten, bedeutet „unverzüglich“: Sie müssen die Schadensmeldung am Folgetag, spätestens jedoch innerhalb einer Woche Ihrer Versicherungsgesellschaft zuleiten.
  • Online-Meldung: Viele Versicherungsgesellschaften bieten auf der Homepage (Startseite) an, den Versicherungsschaden online in einem virtuellen Formular zu melden. Besteht diese Möglichkeit, sollten Sie davon Gebrauch machen. Hierfür sprechen drei wichtige Gründe: Erstens ist die Online-Meldung der schnellste Weg für die Übermittlung Ihrer Schadensanzeige. Zweitens verhindert die "rund um die Uhr"-Internet-Kommunikation mit der Versicherung Zeitverlust. Das ermöglicht Ihnen die Fristwahrung, da die Meldung des Versicherungsschadens zu jeder Tag- und Nachtzeit erfolgen kann. Und drittens garantiert das Formular Ihnen, alle vorgeschriebenen Mindestangaben zu melden, die Ihre Versicherung zur ersten Prüfung bzw. Regulierung des Versicherungsschadens braucht.

Diese Mindestangaben gehören in die Anzeige der Schadensmeldung

Melden Sie einen Versicherungsschaden, sollten Sie sich auf kurze, relevante Informationen beschränken. Vermerken Sie bei der Anzeige des Versicherungsschadens folgende Mindestangaben:

  • Name sowohl des Versicherten und Schadensverursachers (z.B. Kind) als auch des Geschädigten mit korrekten Vor- und Familiennamen; vollständige Anschrift mit Straße und Hausnummer, bei Ortsteilen die zugehörige Stadt oder das Dorf exakt benennen; Telefonnummer, unter der Sie tagsüber sicher erreichbar sind (z.B. vom Handy); E-Mail-Adresse mit korrekter Schreibweise; Datum der Absendung der Schadensmeldung; Versicherungsnummer mit korrekter Anschrift der Versicherungsgesellschaft laut Vertrag; genaues Datum und möglichst auch Uhrzeit der Schadenszeit; Ort, an dem sich der Versicherungsschaden ereignete (z.B. in der Wohnung von Freunden). 
  • Beschreiben Sie außerdem mit kurzen Fakten, wie es zu dem Schaden kam (Uhrzeit, Situation, Standort und Art der beschädigten Sache) und benennen Sie eine Schadensliste mit exakter Auflistung aller Details zum Ersatz des Versicherungsschadens.
  • Wichtig sind auch Beweise/Zeugen: Sichern Sie sich für eventuelle Nachfragen der Versicherung die Kontaktdaten und Aussagen von Zeugen, die den Vorfall mitbekommen haben. Fotografieren Sie den Versicherungsschaden.
  • Unterlagen: Für sämtliche Kosten, die Ihre Versicherung übernehmen soll, müssen sie Belege einreichen.

Pünktliche Information - So klappt die Meldung des Versicherungsschadens

Die Meldung des Versicherungsschadens kann persönlich, auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail erfolgen. Den Nachweis, dass die Meldung des Versicherungsschadens tatsächlich pünktlich erfolgte, sollten Sie gut aufheben.

  • Geben Sie die Schadensmeldung persönlich ab, sollten Sie sich den Eingang auf der Kopie vom Versicherungsagenten ausstellen lassen.
  • Schicken Sie die Meldung per Post, beweist ein Einschreiben mit Rückschein den zusätzlichen Kommunikationsweg und fristgerechten Eingang.
  • Auch ein korrekter Faxbericht mit erkennbarer Datenübermittlung gilt als Nachweis für den pünktlichen Zugang.
  • Schicken sie die Schadensmeldung online, sollten Sie die Mail mit Empfangsbestätigung senden und die Zugangsinformation speichern.

Der Schadensanzeige müssen Sie sämtliche Belege, die den Anspruch auf eine Haftungspflicht seitens der Versicherung sowie Kostenerstattung belegen, beifügen oder nachreichen. Dazu gehören: Ärztliches Attest, Krankenhausbericht,  Kostenvoranschläge, Notreparatur-Rechnung, Kaufbelege als Anschaffungsnachweis und zur Ermittlung der Schadenshöhe, Auslagen und Folgekosten (wie z.B. Taxirechnung), Schadensliste (bei Einbruch und Diebstahl ist oft eine so genannte „Stehlgut-Liste“ nötig), amtliche Berichte wie z.B. Protokoll der Polizei oder Feuerwehr, Fotos, Zeugenaussagen, Skizzen vom Schadensort bzw. Lagebeschreibung und Standort des zu ersetzenden Gegenstandes.

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