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So melden Sie einen Brillenschaden bei Ihrer Haftpflichtversicherung

Für Haftpflichtversicherte sind auch Brillenschäden kein Problem.
Für Haftpflichtversicherte sind auch Brillenschäden kein Problem.
Ein Brillenschaden kann eine starke Beeinträchtigung, des täglichen Lebens darstellen. Sollten Sie jemanden ausversehen die Brille beschädigt haben, ist es ratsam den Schaden sofort Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden. Es ist bei vielen Versicherungen so, dass nach der Schadensmeldung immer noch einige Zeit ins Land geht, bevor der Schaden reguliert wird.

Was Sie benötigen:

  • Haftpflichtversicherung

Brillenschaden melden beim Versicherungsvertreter

  • Zuallererst sollten Sie die Police Ihrer Haftpflichtversicherung hervor nehmen und nachsehen, welche Versicherungsnummer auf der Police steht.
  • Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung beim Vertreter Ihres Vertrauens abgeschlossen haben, sollten Sie diesen direkt schon einmal telefonisch von dem Schaden in Kenntnis setzen. Meist schickt er Ihnen dann ein Formular zu oder Sie können es sich in der Agentur holen.
  • Bei manchen Vertretern können Sie auch vor Ort gleich eine Schadensmeldung aufsetzen. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie zu Hause ein Schadensmeldungsformular ausfüllen und dem Versicherer zusenden.

Ausfüllen der Schadensmeldung für die Haftpflichtversicherung

  1. Um den Brillenschaden Ihrer Haftpflichtversicherung melden zu können, sollte der Name sowie die Anschrift der geschädigten Person bekannt sein, so dass Selbige im Formular ganz oben eingetragen werden kann.
  2. In dem Formular der Haftpflichtversicherung, also in der Schadensmeldung wird gefragt welcher Art der Schaden ist. Schreiben Sie einfach rein was kaputt gegangen ist, wie z.B. Brillenglas gesprungen, durch Sturz vom Küchentisch.
  3. Als nächster Punkt kommt die Frage, wie ist der Schaden entstanden? Hier einfach den Ablauf, der zum Schaden führte aufschreiben. Wie z.B. beim abwischen des Küchentisches wurde die Brille mit der Hand gestreift, so dass Sie zu Boden viel.
  4. Nun wird gefragt ob der Geschädigte, den Brillenschaden schon zur Reparatur gegeben hat, wenn ja dann Anschrift und Name der Reparaturwerkstatt. 
  5. Teilweise bekommt man auch vom Optiker einen Kostenvoranschlag, diesen sollten sie dann als Kopie der Schadensmeldung beilegen.
  6. Wenn Sie die Schadensmeldung ordnungsgemäß ausgefüllt und der Versicherung übersendet haben, ist Ihre Pflicht als Schadensverursacher eigentlich erledigt. In den meisten Fällen setzt der Versicherer sich mit dem Geschädigten direkt in Verbindung und regelt die Kostenübernahme.
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