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Bei Freunden die Kamera kaputt gemacht - Schaden der Haftpflichtversicherung melden

Ihre Haftpflicht zahlt Reparaturkosten der Kamera.
Ihre Haftpflicht zahlt Reparaturkosten der Kamera.
Schnell ist es passiert, dass Sie das Eigentum eines anderen ungewollt beschädigt oder sogar zerstört haben. Wie schnell kann etwas in der Wohnung Ihrer Bekannten durch Sie zu Bruch gehen oder Sie haben die Kamera eines Bekannten kaputt gemacht. Was ist bei einer richtigen Schadensmeldung bei Ihrer privaten Haftpflicht zu beachten?

Melden Sie eine kaputte Kamera bei Ihrer Haftpflicht 

  • Zu allererst ist es ganz wichtig, dass Sie Ihren Schadensfall, z.B. eine kaputte Kamera, bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung sofort melden.
  • Hier müssen Sie darauf achten, detaillierte Angaben zu machen. Beschreiben Sie mittels einer Kurzbeschreibung genau, was passiert ist. Formulieren Sie den genauen Hergang, wie der Schaden entstanden ist.
  • Die Versicherung will meist alles ganz genau wissen, um herauszufinden, ob Sie kostenpflichtig belangt werden kann. Deshalb sollten Sie bei Ihrer Beschreibung des Schadensherganges auch detailliert darauf eingehen, wie es zur Schadensentstehung kam.
  • Vergessen Sie nicht, genau das Datum und die Uhrzeit des Schadens anzugeben.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist die genaue Ortsangabe. Nennen Sie hier genau die Stadt und den Straßennamen, wo Ihnen das Missgeschick der kaputt gemachten Kamera passiert ist. Wenn Sie dies nicht können, dann beschreiben Sie den Platz mit eigenen Worten so gut es eben geht.
  • Als Nächstes muss die geschädigte Person genau genannt werden. Geben Sie hier die persönlichen Daten, wie Vor- und Zuname und auch die Wohnadresse an. Günstig ist es auch, wenn Sie eine Telefonnummer weiter geben können, damit die Versicherung gleich Kontakt mit dem Geschädigten aufnehmen kann.
  • Wenn es Ihnen möglich ist, dann melden Sie den verursachten Schaden der kaputten Kamera sofort per Fax bei Ihrer Haftpflichtversicherung oder Sie schreiben einen Brief und senden diesen an die Postadresse der Versicherungsgesellschaft. Sie können auch vorab eine telefonische Meldung machen. 
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