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Hausratversicherung: Glasschaden korrekt melden - so geht's

Ein Fall für den Gutachter.
Ein Fall für den Gutachter.
Viele deutsche Haushalte verfügen über eine Hausratversicherung. Glasschäden waren bis vor einigen Jahren dadurch abgedeckt. Mit dem Bedingungswerk 1984 wurde ein Glasschaden nur noch durch eine separate Glasversicherung abgedeckt.

Hausratversicherung ersetzt das beschädigte Eigentum

Sinn einer Hausratversicherung ist es, beschädigtes oder gestohlenes Eigentum zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Ein Glasschaden wird allerdings nur reguliert, wenn Sie eine entsprechende Glasversicherung abgeschlossen haben. 

  • Genauso, wie die Versicherungssumme und die Prämie für die Hausratversicherung aufgrund der Quadratmeterzahl der Wohnung ermittelt wird, errechnet sich die Grundprämie für die Glasversicherung an Hand der Quadratmeterzahl. 
  • Über die reine Absicherung von Glasscheiben oder Spiegeln ist auch eine Versicherung des Ceranfeldes und die nicht standardmäßige Absicherung von künstlerisch bearbeiteten Scheiben und Aquarien möglich. Ein Glasschaden wird also differenziert betrachtet, und ist nicht automatisch versichert. 

Glasschaden unverzüglich melden

  • Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Glasschaden handelt. Die erste Meldung kann per Telefon, E-Mail oder über die Homepage des Versicherers erfolgen.
  • Die Eckdaten für die Schadensmeldung sind in der Regel identisch, gleich ob Hausratversicherung oder bei einem Glasschaden. 
  • Teilen Sie dem Versicherer die Versicherungsscheinnummer mit. Diese ist für Hausratversicherung und Glasversicherung häufig identisch, da die beiden Versicherungen meistens ungefragt als Paket verkauft werden. 
  • Die nächsten wichtigen Punkte sind Schadensort, Tag und Uhrzeit sowie die beschädigte Sache und der Wiederbeschaffungswert.
  • Bei einem Bagatellschaden, beispielsweise einem Glasbilderrahmen, wird ohne Nachfragen der genannte Wiederbeschaffungswert überwiesen.
  • Bei größeren Schäden benötigen Sie die Rechnung, eventuell einen Kostenvoranschlag. Bei einem Großschaden wird sich der Versicherer bezüglich eines Gutachtertermins mit Ihnen in Verbindung setzen. 
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