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Versicherungsschreiben bei einem Schaden richtig aufsetzen

Schäden müssen zeitnah gemeldet werden.
Schäden müssen zeitnah gemeldet werden.
Versicherungen besitzt man in der Hoffnung, dass man sie nicht benötigt. Ist aber ein Schaden eingetreten, muss der Versicherer umgehend informiert werden. Ein Versicherungsschreiben ist im Zeitalter des Internet eher hinderlich.

Versicherungsschreiben gehören eigentlich der Vergangenheit an

  • Kaum ein Versicherungsnehmer liest sich wirklich die Bedingungen durch. Gerade im Schadensfall kann das aber entscheidend sein, denn dort ist geregelt, wie Sie sich verhalten müssen, um Ihre Ansprüche zu wahren.
  • Die Schadensmeldung muss unverzüglich erfolgen. Wenn möglich, sollte der Schaden fotografisch dokumentiert werden. 
  • Der übliche Weg, einen Schaden zu melden, ist der Anruf bei Ihrem zuständigen Betreuer oder der Geschäftsstelle der Versicherung. Immer mehr Menschen schließen Versicherungen online ab. Die Unternehmen tragen diesem Sachverhalt durch Online-Schadensformulare Rechnung. 
  • Setzen Sie jedoch selbst ein Versicherungsschreiben auf, sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Wichtig ist natürlich Ihre Versicherungsscheinnummer. Als Nächstes benennen Sie den Namen und die Anschrift des Geschädigten und Datum, Ort und Uhrzeit, wann und wo der Schaden eingetreten ist. 
  • Schildern Sie genau den Hergang des Schadens und was an der beschädigten Sache in welcher Weise zerstört wurde.
  • Darüber hinaus ist der Anschaffungswert, am besten durch den Kaufbeleg untermauert, anzuführen. Fügen Sie Ihrem Anschreiben, sofern vorhanden, Fotografien der beschädigten Sache bei. 

Hinweise für den Schadensfall berücksichtigen

  • Der Sachverhalt kann ganz bequem per Internet geschildert werden. Das Versicherungsschreiben im übertragenen Sinne als elektronische Meldung sollten Sie aber auf jeden Fall ausdrucken. 
  • Der Vorteil der Schadensmeldungen gegenüber einem individuellen Versicherungsschreiben liegt klar darin, dass alle relevanten Daten abgefragt werden. Das heißt, der Versicherer entscheidet mit dem Formblatt, welche Informationen er benötigt. 
  • Für Sie als Versicherungsnehmer ist das hilfreich, Sie haben nicht die Zweifel, was  geschildert werden muss und was nicht. 
  • Bei einem Schaden, der durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, sollte die beschädigte Sache möglichst nicht verändert werden. 
  • Generell ist es hilfreich, wenn Sie sich in den Bedingungen einmal durchlesen, was im Schadensfall bei den wichtigsten Versicherungen zu beachten ist. Ein Versicherungsanschreiben ist dabei, wie eingangs erwähnt, heutzutage nebensächlich. 
  • Wichtiger ist es, zu klären, welche Fristen die Gesellschaften unter dem Begriff "unverzügliche Schadensmeldung" verstehen. Bei schleichenden Schäden, beispielsweise durch austretendes Leitungswasser, ist unverzüglich sehr dehnbar. 

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