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Haftpflichtschaden richtig melden - das sollten Sie dabei beachten

Einen Haftpflichtschaden sollten Sie sofort der Versicherung melden.
Einen Haftpflichtschaden sollten Sie sofort der Versicherung melden.
Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den sinnvollen Versicherungen. Denn schnell kann es passieren, dass versehentlich etwas kaputt geht, was einem nicht gehört. Wenn ein solches Malheur geschieht, müssen Sie den Haftpflichtschaden umgehend Ihrer Versicherung melden.

Was Sie benötigen:

  • private Haftpflichtversicherung
  • Kontaktdaten der Versicherung
  • Kontaktdaten des Geschädigten
  • möglichst einen Rechnungsbeleg
  • Schadensanzeige

Haftpflichtschaden sofort der Versicherung melden

  • Sollte es zu einem Schadensfall kommen, müssen Sie umgehend Ihre Versicherung darüber informieren. Bei den meisten Versicherungen haben Sie bis zu 7 Werktage Zeit, einen Haftpflichtschaden zu melden. Optimal ist es jedoch, wenn Sie den Schaden am nächsten Werktag zunächst telefonisch bei der Versicherung angeben. Sie können den Haftpflichtschaden aber auch schriftlich per Fax oder Brief (am besten per Einschreiben) melden.
  • Nachdem Sie den Haftpflichtschaden gemeldet haben, wird Ihnen die Versicherung eine Schadensanzeige zusenden, die Sie vollständig ausfüllen, unterschreiben und dann zurückschicken müssen.
  • Die Versicherung wird Sie nach genauen Informationen zum Tathergang und nach dem entstandenen Schaden fragen. Neben den Kontaktdaten des Geschädigten, dem genauen Datum und der Uhrzeit, sollten Sie genau beschreiben können, wie es zu dem Haftpflichtschaden kam und wie er verursacht wurde. Außerdem wird nach einem Rechnungsbeleg gefragt, falls Sie keinen haben, bitte eine Schätzung der Schadenshöhe abgeben. Hilfreich sind auch Fotos, die Sie zusätzlich an die Versicherung schicken können. Hierbei können Sie auch auf einem Foto sichtbar eine aktuelle Tageszeitung beilegen, dann ist das Datum hinreichend dokumentiert.
  • In der Schadensanzeige unbedingt alle Angaben wahrheitsgemäß machen. Meist schickt die Versicherung dem Geschädigten ebenfalls eine auszufüllende Schadensanzeige, zum einen, um dessen Fallschilderung einzuholen und auch, um die beidseitigen Informationen miteinander abzugleichen.
  • Zahlen Sie dem Geschädigten nie im Vorfeld eine Ausgleichszahlung. Warten Sie zunächst die Prüfung Ihrer Versicherung ab und überweisen Sie erst nach Zahlungseingang.
  • In jedem Fall sollten Sie die Kontaktdaten Ihrer Versicherung zum unkomplizierten Melden des Haftpflichtschadens gut auffindbar bei Ihren Versicherungsunterlagen aufbewahren.
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