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Waschbecken - den Sprung der Haftpflichtversicherung melden

Ein Sprung im Waschbecken ist oft ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Ein Sprung im Waschbecken ist oft ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Wenn ein Waschbecken einen Sprung hat, zahlt meistens die Haftpflichtversicherung. Es darf natürlich nicht Ihr eigenes Waschbecken sein und die Haftpflichtversicherung muss für Mietsachschäden haften.

Was Sie benötigen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Beschädigtes Waschbecken
  • Schadensmeldung

Ein Sprung im Waschbecken kann passieren

  • Nicht jeder Schaden wird von der Haftpflichtversicherung übernommen, aber die meisten.
  • Sie, ein Familienangehöriger oder eine andere mitversicherte Person müssen den Schaden, zum Beispiel einen Sprung im Waschbecken, verursacht haben. Es ist kein Versicherungsfall, wenn Sie in eine Wohnung ziehen, in der sich ein defektes Waschbecken befindet.
  • Der Schaden muss unabsichtlich geschehen sein. Wenn Sie absichtlich mit dem Hammer ins Waschbecken schlagen, ist das natürlich kein Versicherungsfall. In manchen Policen ist auch die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder wenn das Waschbecken von Ihnen falsch montiert worden ist. Also schauen Sie in die Police oder fragen Sie bei der Versicherung nach.
  • Normalerweise sind vermietete Sachen nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen, aber viele Policen schützen auch gegen Mietsachschäden, die Sie zu verantworten haben. Auch das sollten Sie prüfen.
  • Wenn das Waschbecken mit Sprung Ihnen selber gehört, weil Sie der Eigentümer des Hauses sind oder Sie das Bad selber eingerichtet haben, bekommen Sie nichts aus der Haftpflichtversicherung, denn diese zahlt nur für Schäden, die sie an fremdem Eigentum angerichtet haben.

Schadensmeldung bei der Haftpflichtversicherung

  • Bei vielen Versicherungen können Sie den Schaden online melden und am PC ein Formular ausfüllen. Sie können aber auch anrufen und um die Zusendung des Formulars bitten. Bei manchen Gesellschaften kommt dann ein Mitarbeiter zu Ihnen und füllt das Formular mit Ihnen zusammen aus.
  • Füllen Sie das Formular sorgfältig aus, besonders die Schadensschilderung. Erklären Sie mit einfachen Worten, wie es zu dem Schaden kam, ohne große Dramatik oder Ausschmückungen. Wenn Ihnen der Rasierapparat aus der Hand gerutscht ist und ins Waschbecken gefallen ist, genügt es völlig, genau dies zu schreiben. Vorgeschichte und malerische Schilderungen vom Knall, als das Becken platzte und der Sprung entstand, sind völlig überflüssig.
  • Beschreiben Sie den Schaden und belegen Sie diesen mit Bildern. Die Bilder sind auch wichtig, um zu beweisen, dass es das Waschbecken gab.
  • Belegen Sie die Schadenshöhe. Hier wäre es gut, wenn es die Originalrechnung vom Waschbecken noch gibt. Aber meistens gibt es einen Pauschalbetrag oder es wird gebeten, das Becken von einem Handwerker tauschen zu lassen. Diese Rechnung übernimmt dann die Haftpflichtversicherung.
  • Sorgen Sie erst für Ersatz, wenn Sie die Freigabe von Ihrer Haftpflichtversicherung haben, denn dieser steht es zu, das Waschbecken mit dem Sprung in Augenschein zu nehmen.
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