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Lastschriftverfahren kündigen - so funktioniert's

Lastschriftverfahren kündigen - so funktioniert´s3:53
Video von helpster3:53

Lastschriftverfahren ist nicht gleich Lastschriftverfahren, auch hier gibt es Unterschiede. Diese Unterschiede wirken sich auf die Kündigung der Lastschriftverfahren aus. Was zu beachten ist, erfahren Sie in dieser Anleitung.

Was Sie benötigen:

  • Papier
  • Briefumschlag
  • Briefmarke

Es gibt zwei Arten von Lastschriftverfahren, als erstes die Einzugsermächtigung und als zweites der Abbuchungsauftrag. Beide Arten räumen dem Zahlungsempfänger das Recht ein, Geld von ihrem Konto abzubuchen, jedoch gibt es kleine Unterschiede gerade bei der Kündigung.

Lastschriftverfahren - eine Einzugsermächtigung kündigen

  • Bei der Einzugsermächtigung erteilen Sie dem Empfänger das Recht einen bestimmten Betrag von ihrem Konto abzubuchen. Eine Einzugsermächtigung bietet sich bei regelmäßigen Abbuchungen, wie z. B. der Stromrechnung an. Ein Vorteil ist, dass die Rechnung nur dann abgebucht werden kann, wenn das Konto gedeckt ist. Teilabbuchungen sind nicht möglich.
  • Um eine Einzugsermächtigung zu kündigen, müssen Sie sich schriftlich an den Empfänger der Lastschrift wenden, z.B. die Stadtwerke. Sie setzen ein Kündigungsschreiben auf und senden es an den Empfänger der Lastschrift. Die Kündigung kann jederzeit erfolgen, dies muss aber schriftlich geschehen.
  • Wurde ein Betrag schon abgebucht, der nicht abgebucht werden durfte, können Sie bei diesem Lastschriftverfahren das Geld innerhalb von sechs Wochen, mithilfe einer Rücklastschrift, zurückbuchen lassen.

Ein Abbuchungsauftrag kündigen

  • Den Abbuchungsauftrag erteilen Sie nicht dem Empfänger, sondern der Bank. Hier wird dem Kreditinstitut der Auftrag erteilt, dass bestimmte Personen oder Unternehmen Forderungen von ihrem Konto abbuchen dürfen. Auch hier haben Sie den Vorteil, dass nur dann Beträge von ihrem Konto abgebucht werden können, wenn dieses gedeckt ist. Teilabbuchungen sind auch hier nicht möglich.
  • Der Abbuchungsauftrag muss auch schriftlich gekündigt werden, jedoch muss die Kündigung nicht an den Zahlungsempfänger gerichtet sein, sondern an die Bank. Setzen Sie einfach ein Kündigungsschreiben auf und schicken Sie es an ihr Kreditinstitut. Die Kündigung kann jederzeit erfolgen. 
  • Anders als bei der Einzugsermächtigung können Sie bei falschen Abbuchungen keine Rücklastschrift veranlassen. Sie müssen ihr Anliegen direkt an den Zahlungsempfänger richten. Deshalb sollten die Zahlungsempfänger bei einem Abbuchungsauftrag immer vertrauenswürdig sein.