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GMX-Premium kündigen - so klappt's

GMX-Premium kündigen - so klappt's1:59
Video von Jule Jansson 1:59

Nicht für jeden Nutzer ist eine GMX-Premium-Mitgliedschaft sinnvoll. Wer kündigen möchte, kann den Vorgang im Kundenaccount anstoßen, muss aber in jedem Fall auch ein Kündigungsfax an GMX absenden.

Was Sie benötigen:

  • Internetzugang
  • Faxgerät

Wollen Sie vom kostenpflichtigen Premium-Account wieder zu GMX FreeMail wechseln, müssen Sie den GMX ProMail-Tarif kündigen. Sie werden dann automatisch wieder als FreeMail-Nutzer eingestuft.

So kündigen Sie GMX-Premium

  • Die Kündigungshotline 0180 5 760075 ist mit 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom kostenpflichtig.
  • Sie können das Konto natürlich auch schriftlich kündigen, ohne mit einem Kundendienstmitarbeiter zu sprechen. Schicken Sie Ihre Kündigung an: GMX GmbH, Brauerstraße 48, 76135 Karlsruhe. Sie wollen lieber ein Fax schicken? Die Faxnummer lautet: 01805217010.
  • Mit dem Anbieter Aboalarm können Sie die Kündigung gegen eine Gebühr einfach online verschicken lassen und erhalten natürlich eine Sendebestätigung per E-Mail.
  • In Ihrem GMX-Account können Sie den Tarifwechsel zwar aktivieren, die Auswahl der Option hat jedoch allein keine Gültigkeit. Sie müssen die Umwandlung des Premiumaccounts innerhalb von fünf Tagen per Fax bestätigen, sonst wird der Tarifwechsel zurückgestellt. Das Kündigungsfax wird im Zuge der Umstellung eingeblendet.

Den GMX-Account komplett stilllegen

  1. Wollen Sie Ihren GMX-Account komplett stilllegen, loggen Sie sich mit Passwort und dem Benutzernamen in Ihren Account ein.
  2. Im Bereich "Mein Account" finden Sie die Möglichkeit "Account stilllegen".
  3. Das Aufrufen der Stilllegen-Option müssen Sie mit der neuerlichen Eingabe des Passwortes unterstreichen.
  4. Für die folgenden 180 Tage bleibt die genutzte E-Mail-Adresse gesperrt.

Das Stilllegen des GMX-Accounts bzw. die Umwandlung in einen FreeMail-Account bedeutet nicht gleichzeitig eine Kündigung des ProMail-Vertrages. Diese Kündigung muss immer schriftlich, per Fax oder Brief, erfolgen!