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Abbuchungsauftrag widerrufen - so geht's

Seien Sie kritisch bei Kontoabbuchungen.
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Für viele Bankkunden ist der Unterschied zwischen einer Einzugsermächtigung und einem Abbuchungsauftrag unklar. Um einen Abbuchungsauftrag zu widerrufen, bedarf es der Beachtung einiger Details. Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten müssen.

So widerrufen Sie einen Abbuchungsauftrag

  • Wahrscheinlich kennen Sie den Begriff "Lastschrift" und auch das "Lastschriftverfahren". Aber die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Einzugsermächtigung und einem Abbuchungsauftrag sind Ihnen vielleicht nicht geläufig.
  • Der Verbraucher kann bei seiner Einzugsermächtigung z.B. innerhalb einer gültigen Widerspruchsfrist der von der Bank durchgeführten Lastschrift widersprechen. Das Geld muss dann anstandslos zurückgebucht werden.
  • Beim Abbuchungsauftrag liegt die Sache leider anders, da der Abbuchungsauftrag ja nicht vom Zahlungsempfänger, sondern hier von der die Buchung ausführenden Bank erteilt wird.
  • Sie erteilen als Bankkunde mit Ihrem Abbuchungsauftrag der jeweiligen Zahlstelle (Bank), und eben nicht dem jeweiligen Zahlungsempfänger, die Erlaubnis, einen Betrag abzubuchen. Daher ist es für den Zahlungspflichtigen nicht möglich, hier beim Abbuchungsverfahren der getätigten Abbuchung zu widersprechen.
  • Vorausgesetzt ist bei einem Abbuchungsauftrag immer, dass die einziehende Bank eine eindeutige Zustimmung von Ihnen als Kunden zum Einzug der jeweiligen Lastschrift in Form eines Abbuchungsauftrages erhalten hat.
  • Viele Bankkunden nutzen bereits die Möglichkeit, fällige Rechnungen mittels Lastschrift abbuchen …

  • Natürlich ist es generell möglich, so einen erteilten Abbuchungsauftrag zu widerrufen. Allerdings gilt der Widerruf nicht für bereits getätigte Abbuchungen, sondern nur für zukünftige.
  • Für den Widerruf senden Sie eine schriftliche Mitteilung an Ihre Bank, die den Abbuchungsauftrag aufbewahrt. Dann prüft diese bei eingehenden weiteren Abbuchungen im Abbuchungsauftragsverfahren, ob ein jeweiliger Abbuchungsauftrag vorliegt und eine Abbuchung damit von Ihnen erlaubt wurde. Dieses Verfahren erfordert zusätzlichen (manuellen) Aufwand und ist deshalb bei Banken nicht sonderlich beliebt.
  • Abbuchungsaufträge werden meist im gewerblichen Bereich erteilt und hier besonders im gewerblichen Handel eingerichtet. Sie bieten für den Lieferanten und Zahlungsempfänger immer eine rasche Zahlungssicherheit.
  • Der Verbraucher merkt den Unterschied zwischen einer Einzugsermächtigung und einem Abbuchungsauftrag meist nicht, da im Formular zum Lastschrifteinzug nicht unbedingt "Abbuchungsauftrag" steht.
  • Wichtig zu wissen ist auch, dass es nicht zwingend erforderlich ist, eine Einzugsermächtigung schriftlich zu erteilen. Sie können beispielsweise eine Reise telefonisch buchen und der Betrag wird dann von Ihrem Konto einfach abgebucht. Die Bank prüft hier in der Regel nicht, ob Sie als Kontoinhaber dies genehmigt haben. Deshalb sollten Sie Ihre Bankauszüge stets kontrollieren und einen Abbuchungsauftrag im Zweifelsfalle rechtzeitig widerrufen.
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