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Per Lastschrift bezahlen - so geht's

Zahlen Sie bar oder per Lastschrift?
Zahlen Sie bar oder per Lastschrift?
Fürs Bezahlen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten - Sie können bar oder mit EC-Karte zahlen, bei Online-Käufen auch mit Kreditkarte, auf Rechnung oder - besonders ungeliebt - per Vorauskasse. Für Ihre regelmäßigen Zahlungen vom Konto können Sie Daueraufträge erteilen oder dem Bankeinzug zustimmen, eben per Lastschrift bezahlen.

Die Lastschrift ist eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und wird ausgelöst von der Seite, die die Zahlung empfangen soll/will (Gläubiger). Das bedeutet, dass Sie als Zahlungspflichtiger (Schuldner) diesem Vorgang zustimmen müssen, denn ansonsten könnte ja jeder kommen und von Ihrem Konto Geld haben wollen. Die fiktive "Geldübergabe" erfolgt zwischen den beiden Kreditinstituten, Sie bezahlen also von Ihrem Konto aus.

Wofür das Bezahlen per Lastschrift günstig ist

  • Das Lastschriftverfahren, welches für Sie als Privatkunden das übliche Verfahren ist, ist die Einzugsermächtigung. Mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung geben Sie - als Inhaber eines Kontos - jemandem die Erlaubnis, von diesem Konto Geld abzubuchen, um bestimmte Verpflichtungen zu bezahlen.
  • Das empfiehlt sich besonders für alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen wie Miete, Strom, Gas, Telefon etc., denn so müssen Sie nicht mehr daran denken, und Ihre verpflichtenden Zahlungen gehen automatisch zum richtigen Zeitpunkt an den Empfänger. 
  • Natürlich können Sie auch einmalige Zahlungen per Lastschrift vornehmen. So können Sie beispielsweise auch an manchen Theaterkassen per Lastschrift bezahlen, wenn Sie keine EC-Karte dabei haben. Auch schon erlebt haben Sie das womöglich an Tankstellen, wenn die EC-Zahlung ausgefallen ist.
  • Überall da, wo Sie vor Ort Ihre Unterschrift leisten können, um Ihre Zustimmung zur Abbuchung von Ihrem Konto zu erteilen, ist diese Zahlungsform möglich, sofern der Zahlungsempfänger am Lastschriftverfahren teilnimmt, also Inkasso-berechtigt ist.
  • Gerade im Finanzbereich gibt es viele Begriffe, deren Bedeutung vielleicht auch Ihnen nur zum Teil …

  • Die Notwendigkeit Ihrer Unterschrift ist auch der Grund, weswegen Sie bespielsweise zumeist bei Internet-Käufen nicht per Lastschrift zahlen können, jedenfalls so lange nicht, bis Sie auf dem Postweg mit Unterschrift und Personalausweiskopie zugestimmt haben, dass der Zahlungsempfänger von Ihrem Konto abbuchen darf. Also gilt auch hier: Für wiederkehrende Zahlungen zu empfehlen, für Einmalkäufe eher nicht.

Worauf Sie achten müssen bei der Einzugsermächtigung

  • Wenn Sie per Lastschrift bezahlen wollen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass Sie das auch können. Das heißt, zum Zeitpunkt der Abbuchung muss auf Ihrem Konto genügend Geld sein. Wenn Sie Einzugsermächtigungen unterschrieben haben, muß Ihr Konto gedeckt sein, es muß genügend Guthaben aufweisen bzw. die Abbuchung sich im Rahmen des eingeräumten Dispokredits bewegen.
  • Andernfalls wird die Bank die Abbuchung verweigern und die Lastschrift zurückgeben, mit der Sie bezahlen wollten und nicht können. Das wiederum bedeutet zumeist Ärger zwischen Ihnen als Schuldner und Ihrem Gläubiger.
  • Wenn also eine Lastschrift zurückgeht, sollten Sie zunächst alles überprüfen, was dafür der Auslöser gewesen sein könnte: Mangelnde Deckung? Stimmen die Angaben zu Kontonummer und Kontoinhaber überein? Zahlendreher bei der Erteilung der Einzugsermächtigung? Mißverständnisse lassen sich so leicht ausräumen.
  • Übrigens haben auch Sie als Zahlungspflichtiger die Möglichkeit, einer Lastschrift zu widersprechen. Werden von Ihrem Konto unberechtigte oder nicht nachvollziehbare Summen abgebucht, können Sie dies innerhalb von sechs Wochen tun.

Um also Mißbrauch zu vermeiden, sollten Sie regelmäßig Ihren Kontostand und die aktuell erfolgten Abbuchungen überprüfen.

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