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Lastschrift bei zu wenig Guthaben auf dem Konto - was Sie beachten sollten

Bei Bankgeschäften auf der Hut sein, um keine Zusatzkosten zu riskieren
Bei Bankgeschäften auf der Hut sein, um keine Zusatzkosten zu riskieren © Daniel_Gast / Pixelio
Viele Abbuchungen vom Privatkonto gehen automatisch ab. Bei der sogenannten Lastschrift brauchen Sie nichts weiter tun, als das nötige Guthaben auf dem Konto zu haben, wenn der Betrag abgebucht wird. Aber was passiert mit Ihrer Lastschrift, wenn Sie zu wenig Guthaben auf dem Konto haben? Wird dann immer zurückgebucht? Oder wird es teuer für Sie? Das alles erfahren Sie hier.

Lastschrift und wenig Guthaben - das passiert mit dem Konto

Erst einmal: Bewahren Sie Ruhe. Ihr Konto wird nicht gleich gekündigt, wenn bei einer Lastschrift Ihr Konto einmal zu wenig Guthaben aufweist. Was passieren kann, können Sie hier nachlesen.

  • Der wichtigste Punkt zuerst: Wenn Ihr Konto zu wenig Guthaben aufweist, ist Ihre Bank nicht verpflichtet, die Abbuchung zuzulassen. Es gibt aber durchaus Spielraum, was sich vor allem bei Hausbanken mit eigenem Ansprechpartner bemerkbar machen kann.
  • Wird der Lastschrifteinzug vonseiten Ihrer Bank nicht zugelassen, wird der Empfänger des Geldes darüber informiert, dass der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich war. In der Regel wird Ihnen von diesem eine Gebühr in Rechnung gestellt. Auch ist es möglich, dass Ihre eigene Bank eine Gebühr dafür berechnet. Das sind in der Regel zwischen 2,50 € und 5,00 €.
  • Wenn die Bank das Überziehen Ihres Kontos zulässt, entstehen für Sie extrem hohe Zinsen, sodass Sie selbst sehr interessiert daran sein sollten, das Konto baldmöglichst wieder auszugleichen.

Rechtzeitig reagieren, um zusätzliche Kontokosten zu vermeiden

Sie können auch vorher handeln, wenn sich andeutet, dass eine Abbuchung das Guthaben auf Ihrem Konto übersteigen wird. Ganz kostenlos ist das nie für Sie, aber Sie können zumindest unangenehme Post und die Rücklastschriftgebühr verhindern. Folgendes können Sie tun:

  • Sprechen Sie mit Ihrer Bank, wenn Ihnen klar ist, dass eine Abbuchung kommt und das Konto nicht rechtzeitig gedeckt sein wird. In der Regel - eine entsprechende Kontoführung vorausgesetzt - wird die Bank eine Ausnahme machen und die Abbuchungen zulassen.
  • Alternativ kann es sinnvoll sein, einen sogenannten Dispokredit einzurichten. Das ist kein Kredit, wie Sie ihn vielleicht kennen, sondern eine erlaubte Überziehung Ihres Kontos bis zu einem festgelegten Betrag. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie dann lediglich die Dispozinsen, die um einiges niedriger sind als jene bei einer unerlaubten Überziehung. Aber Vorsicht ist trotzdem geboten: Ein Dispokredit ist für viele Menschen sehr verlockend, schließlich können sie damit auch noch einkaufen, wenn eigentlich kein Geld mehr auf dem Konto ist. Daher ist er nur im Notfall empfohlen, oder wenn Sie es schaffen, der Verlockung zu widerstehen und das Konto in der Regel ausgeglichen zu führen.
  • Wenn alles zu spät ist und Sie auch wissen, dass Sie einen ausstehenden Betrag nicht rechtzeitig bezahlen können, ist es immer sinnvoller, sich mit dem Empfänger des Geldes auseinanderzusetzen. So ersparen Sie sich im Vorhinein Ärger und Kosten und können direkt einen neuen Termin zur Zahlung (oder ggf. auch eine Ratenzahlung) absprechen. Das funktioniert in der Regel auch mit offiziellen Stellen wie Behörden, Vermietern oder Versicherungen und ist allemal besser und günstiger, als auf eine kostenpflichtige Mahnung zu warten.
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