Der Zusatz "ppa" erscheint recht unbedeutend, weist aber darauf hin, dass der Unterzeichner eines Schriftstücks eine wichtige Entscheidungskompetenz in einem Unternehmen hat. Sie haben es mit einem Prokuristen zu tun.
ppa bedeutet umfassende Handlungsvollmacht
- Nur Inhaber eines Handelsgeschäfts, Handelsgesellschaften und eingetragene Genossenschaften sind berechtigt, eine Prokura zu erteilen. Diese Personen und Institutionen sind Kaufleute. Nichtkaufleute, also Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können keine Prokura erteilen.
- Der Prokurist muss auf dem Briefbogen seines Unternehmens mit seinem Namen unterzeichnen und darauf hinweisen, dass er als Prokurist handelt. Er kann diese Bezeichnung als Wort darstellen, aber auch mit dem Kürzel "ppa" kennzeichnen. Heißt der Prokurist Müller, unterschreibt er: "Müller, ppa.".
- Der Prokurist ist befugt, alle gerichtlichen oder außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören. Grundstücke darf er nur verkaufen oder belasten, wenn er dazu ausdrücklich ermächtigt ist.
- Die Prokura muss im Handelsregister eingetragen werden. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt werden. Damit unterscheidet sich die Prokura von einer einfachen Vollmacht, die nicht im Handelsregister eingetragen wird.
Wer seine Unterschrift mit ppa leistet, muss wissen, was er tut. Nur Prokuristen zeichnen so. Sind …
Prokura heißt, Verantwortung delegieren
- Soweit der Prokurist im Innenverhältnis zum Geschäftsinhaber Einschränkungen unterworfen ist, sind diese nach außen hin gegenüber Dritten unwirksam. Faktisch kann er alles veranlassen, was rechtsgeschäftlich Bedeutung hat. Prokura heißt also, dass der Unternehmensinhaber so viel Vertrauen in einen Mitarbeiter hat, dass er ihn bevollmächtigt, in seinem Namen verpflichtende Erklärungen abzugeben.
- Grenzen finden sich nur dort, wo der Prokurist in die Substanz des Unternehmens eingreifen würde. So darf er den Betrieb nicht verkaufen oder liquidieren. Er darf keine Bilanzen unterzeichnen oder Inventare eigenhändig erstellen. Überschreitet der Prokurist seine ihm im Innenverhältnis erteilte Vollmacht, ist das Unternehmen dennoch verpflichtet.
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