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Prokurist - eine Definition

Ein Prokurist hat laut Definition Entscheidungsbefugnis.
Ein Prokurist hat laut Definition Entscheidungsbefugnis.
Für einen Prokuristen eine Definition zu geben, bedeutet vor allem, die Prokura zu definieren. Denn ein Prokurist hat in erster Linie bestimmte Vollmachten im Geschäftsbetrieb.

Für einen Prokuristen eine Definition zu geben, ist nicht leicht. Denn er erfüllt sehr vielfältige Aufgaben und hat eine besondere Position in der Firma.

Was macht der Prokurist?

  • Der Prokurist ist ein höher gestellter Mitarbeiter in einem Unternehmen, der die Prokura als besondere Vollmacht erteilt bekommen hat.
  • Der Prokurist kann dadurch zum Beispiel Verbindlichkeiten eingehen, Handlungsvollmachten erteilen, Wechsel zeichnen und den Geschäftsverkehr sowie auch eventuell Prozesse führen.
  • Insofern ist er so etwas wie ein zwischenzeitlicher Geschäftsführer, der in Abwesenheit des Chefs einspringen bzw. ihm dauerhaft Aufgaben abnehmen kann. Er wird als Vertreter auch offiziell ins Handelsregister eingetragen.
  • Allerdings ist er kein echter Kaufmann und darf die persönlichen Dinge des Betriebsinhabers nicht übernehmen. Dazu gehören die Unterzeichnung von Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen, Eidleistungen, die Beantragung von Handelsregistereintragungen oder einer Insolvenz und jegliche geschäftseinstellende Aktivitäten sowie Immobilienverkäufe. Natürlich darf ein Prokurist auch keine weitere Prokura erteilen.

Eine Definition der Prokura

  • Die Prokura kommt vom italienischen Wort für Vollmacht und vom lateinischen "Sorge tragen".
  • Es handelt sich dabei auch um eine geschäftliche Vertretungsmacht, in der der Prokurist eben für gewisse Dinge Sorge tragen darf, zu denen ein normaler Mitarbeiter nicht entscheidungsbefugt wäre.
  • So ist die Prokura eine Möglichkeit, für mehr Sicherheit zu sorgen und die Verantwortlichkeiten klarer zu verteilen.
  • Wenn der Prokurist ein Definition brauchte, wäre sie die des Inhabers der Prokura.
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